Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf

- S.14

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thermische Anlage in Betrieb gehen
sollte, zur Einlieferung der dort erzeugten Stoffe, also thermische Fraktion.
Zum ersten Punkt ist Folgendes zu sagen:
Die Übertragung der Obsorge besteht
darin, dass der Vertragsinhalt des Landes
Tirol, den es im Zusammenhang mit der
Ausschreibung des Tiroler Restmülls,
bezogen auf das Innsbrucker Einzugsgebiet, und das bereits mit einem Zuschlag
an eine Firma, die sich beworben hat, zur
Behandlung gegeben wurde, von der
Stadt Innsbruck übernommen wird.
Hier darf ich anmerken, dass alle diese
übernommenen Verpflichtungen bzw.
Berechtigungen durch die Stadt Innsbruck
an die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) weiter übertragen werden sollen.
Das ist dann der Beschluss Punkt II.
Als zweiter Vertragsbestandteil in diesem
Punkt I. ist die Errichtung einer Umladestation im Ahrental vorgesehen. Es gibt
Bestimmungen über die Tarifgestaltung
dieser Umladestation und ein Beiwerk von
zeitlichem Geltungsbereich, Vertragsauflösungsgründen usw.
Der Vertragsinhalt zum Vertragspunkt II.
ist die Übertragung der Berechtigung an
die Stadt Innsbruck, eine öffentliche
mechanische Abfallbehandlungsanlage
(MA) mit einem zugeordneten Einzugsgebiet wiederum mit dem Standort Ahrental
zu errichten und zu betreiben.
Dazu auch eine Anmerkung, die etwas
weiter zurückreicht: Der Gemeinderat hat
im Jahr 2004 der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) nach einer Novelle zum
Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz 2003
(TAWG) die Verpflichtung übertragen, eine
mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) zu errichten und zu
betreiben. Die Begleitumstände sind den
Mitgliedern des Gemeinderates bekannt.
Dieses Verfahren ist derzeit stillgelegt und
nun soll nichts anderes passieren, als das
weiter entwickelte, oder wie man sieht das
zurückentwickelte, Projekt einer mechanischen Sortieranlage zu verwirklichen und
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) zur Umsetzung zu übertragen. Zu
diesem Vertragspunkt sind weiters
eigentlich keine Besonderheiten zu
GR-Sitzung 27.3.2008

berichten. Natürlich gilt auch hier die
Tarifkontrolle des Landes Tirol, da ein
Tarifantrag gestellt werden muss.
Eines ist hier deutlich festzustellen: Die
Kompetenz, welche das Land Tirol für die
Ausschreibung des Mülls nach dem Tiroler
Abfallwirtschaftsgesetz (TAWG) - hier
muss man schon Obsorge sagen, weil das
Land Tirol nicht den Müll hat - hat, geht
natürlich mit der Inbetriebnahme der
mechanischen Abfallbehandlungsanlage
(MA) auf die Stadt Innsbruck und in
weiterer Folge auf die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) über.
Das heißt, dass dann, wenn es in Tirol
noch keine thermische Verwertungsanlage
gibt, die in der mechanischen Abfallbehandlungsanlage (MA) gewonnenen Stoffe
natürlich von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ausgeschrieben und
dann zur Behandlung außerhalb Tirols
verbracht werden müssen.
Sobald eine thermische Abfallbehandlungsanlage - das ist Punkt III. des
Vertrages - in Tirol in Betrieb geht,
müssten diese Stoffe aus der mechanischen Abfallbehandlungsanlage (MA),
soweit sie dort verwendbar sind, in die
thermische Abfallbehandlungsanlage
eingeliefert werden. Das ist es im Wesentlichen.
In Wahrheit ist das ein komprimiertes
Vertragswerk - wenn man die Hauptpunkte
herausgreift - mit einem Beiwerk, das es
zu regeln galt.
Zur Verhandlung darf ich sagen, dass wir
im Einvernehmen mit dem Land Tirol
diese Vertragsfassung, die Ihnen vorliegt,
ausverhandelt haben. Unser Rechtsvertreter dabei war Rechtsanwalt Dr. Stix. Das
Land Tirol hat diese Vertragsfassung der
Tiroler Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt. Wir haben diese Vertragsfassung an die Stadt Innsbruck zur
Beschlussfassung im Gemeinderat
geliefert.
Vielleicht noch ein paar Worte zum Stand
des Verfahrens der mechanischen
Abfallbehandlungsanlage (MA): Es ist vom
Land Tirol in Aussicht gestellt, dass bis
Ende April 2008 bzw. Anfang Mai 2008
der Bescheid ergehen wird. In weiterer
Folge wird es so sein, dass Einsprüche