Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf

- S.28

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2008_03-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2008
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 274 -

"Unterstützung des Landes Tirol bei der
Erkundung, Planung eines Standortes für
eine thermische Abfallbehandlungsanlage"
eine Neuregelung aufgrund der Novelle
zum Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz
(TAWG) ist. Sie finden diese Neuregelung
im § 9a, der neu eingeführt worden ist.
Dieser § 9a hat im Grunde zwei Besonderheiten. Einmal die gesetzliche Betrauung einer zu gründenden Gesellschaft
"Tiroler Restmüllentsorgungs GmbH
(TRE), aber das wäre für sich alleine
nichts Besonderes, denn im § 9a ist der
Auftrag enthalten, was diese "Tiroler
Restmüllentsorgungs GmbH (TRE)" zu tun
hat, nämlich eine thermische Behandlungsanlage vorzubereiten.
In diesem Sinne hat das Land Tirol von
den Vertragspartnern, auch von der Stadt
Innsbruck, verlangt, dass sich die Vertragspartner verpflichten, das Land Tirol
bei diesem Vorhaben zu unterstützen. Wir
haben im Zuge der Vertragsverhandlungen darauf hingewiesen - letztlich wurde
das Ergebnis der vorangegangen politischen Verhandlung im Vertrag umgesetzt, dass die Unterstützung dieser
Behandlungsanlage nicht bedeuten kann,
dass damit das vordringliche Vorhaben
der Errichtung und des Betriebes einer
mechanischen Abfallbehandlungsanlage
(MA) zunichte gemacht wird.
Wir haben darauf hingewiesen, dass die
Abfallvorbehandlung ja auch etwas ist,
was schlicht und ergreifend umwelttechnisch, wirtschaftlich aber auch rechtlich
geboten ist. Das Prinzip der Abfallvorbehandlung ist auch eines der zwingend
vorgegebenen Ziele des Gemeinschaftsrechtes. Daher wurde im Vertrag dezidiert
aufgenommen, dass nur vorbehandelte
Abfälle von der mechanischen Abfallbehandlungsanlage (MA) im Ahrental an die
allenfalls zu errichtende thermische
Abfallbehandlungsanlage abgeliefert
werden und es sich außerdem nur um für
diese Anlage geeignete Abfälle handeln
kann und muss.
Das heißt, wir haben eine doppelte
Beschränkung, die seitens des Landes
Tirol akzeptiert wurde. Das Land Tirol ist
sich darüber bewusst, dass, wenn eine
thermische Abfallbehandlungsanlage
kommt, der verordnete Standort Ahrental
GR-Sitzung 27.3.2008

für die mechanische Abfallbehandlungsanlage (MA) als öffentliche Behandlungsanlage und die Einzugsgebiete aufrecht
bleiben, die Abfälle vorbehandelt an eine
solche Anlage unter der Voraussetzung,
die das Land Tirol zu schaffen hat,
geliefert werden, dass diese Anlage für die
Übernahme dieser vorbehandelten Abfälle
auch geeignet ist.
Das steht im Vertrag, auch wenn es auf
wenige Wörter zusammengekürzt wurde.
(StRin Mag.a Schwarzl: Können Sie mir
bitte die Passage gleich sagen?)
Man findet das auf Seite 10 unter
Punkt III. 2.
"Insbesondere verpflichtet sich die Stadt
Innsbruck mit dem Tag, an dem die
thermische Behandlungsanlage in Tirol
rechtlich und faktisch betriebsbereit ist,
jene in ihrem Zuständigkeitsbereich
vorbehandelten Abfälle, für die die
thermische Behandlungsanlage bestimmt
ist, dieser zuzuführen."
Es geht um vorbehandelte Abfälle und um
den Zuständigkeitsbereich für die mechanische Abfallbehandlungsanlage (MA).
Das Gleiche findet sich auch in der
Präambel auf Seite 2, III.:
"Verbringung der vorbehandelten Abfälle
zu einer thermischen Behandlungsanlage
in Tirol ab der rechtlichen und faktischen
Betriebsbereitschaft dieser Anlage."
Durch die gezielte Wahl von rechtstechnischen Begriffen wird klargestellt, dass das
so zu sein hat. Wir haben damit, glaube
ich, die vorgegebenen Gesetzesziele und
die Ziele der Stadt Innsbruck vertraglich
umgesetzt. Ich glaube, wenn dieser
Vertrag so beschlossen und umgesetzt
wird, dass die mittelfristige Planungs- und
Versorgungssicherheit sichergestellt ist.
(Beifall)
StRin Mag.a Schwarzl: Die erste Frage
betrifft die Umladestation. Ich habe
diesbezüglich gestern in der Sitzung des
Stadtsenates nachgefragt, aber vielleicht
habe ich die Antwort nicht verstanden. Wir
haben neun Mülllose in Tirol ausgeschrieben. Die Stadt Innsbruck ist das Los 3.
Wir errichten im Ahrental gemeinsam mit
der Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH