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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf

- S.32

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6.

IV 3168/2008
IISG-RA 0426/2007
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des neu gebildeten künftigen
Straßengrundstückes 1637/3,
vorgetragen in EZ 1259, Grundbuch 81102 Amras, mit einer
Fläche von 417 m2 von der Profil
Wohnbau GesmbH und Einräumung einer Dienstbarkeit für das
Grundstück 1637/2, vorgetragen
in EZ 1259, Grundbuch 81102
Amras, zugunsten der Stadtgemeinde Innsbruck im Zusammenhang mit dem Wohnbauprojekt Philippine-Welser-Straße

der nicht öffentlichen Sitzung zu referieren, es ist gleichzeitig mit dem Kaufpreis
zur Zahlung fällig.
Die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) wird ermächtigt und
beauftragt, den Vertrag zu erstellen und
die Angelegenheit bis zur grundbücherlichen Erledigung durchzuführen.
Dieses Projekt ist vorbildlich, da die Firma
Profil Wohnbau GesmbH schon prophylaktisch und von sich aus, den Vorschlag
gemacht hat. Wahrscheinlich auch, weil
dann das ganze Gebäude besser zugänglich ist. Das ist eine sehr positive Sache
für die Stadt Innsbruck.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 5.3.2008:
Die Stadt Innsbruck kauft von der Firma
Profil Wohnbau GesmbH das künftige
Straßengrundstück, und zwar das mit
Teilungsurkunde des Zivilgeometers Dipl.Ing. Ebenbichler vom 7.8.2007,
GZl. 11936/07, neu gebildete Grundstück
1637/3 von 417 m2. Der Kaufpreis ist unter
Berücksichtigung der Widmung als
Verkehrsfläche in der nicht öffentlichen
Sitzung zu referieren. Dieser Kaufpreis ist
zur Gänze zur Zahlung fällig, und zwar
gegen Vorlage einer Ranganmerkung für
die beabsichtigte Veräußerung binnen
Monatsfrist nach beidseitiger beglaubigter
Vertragsunterfertigung und Nachweis der
Lastenfreiheit.
Der Erwerb erfolgt frei von bücherlichen
und außerbücherlichen Belastungen und
von Bestand- und Nutzungsrechten Dritter.
Zusätzlich räumt die Firma Profil Wohnbau
GesmbH im Eigentum des Grundstückes 1637/2 zugunsten der Stadt Innsbruck in Vertretung der Allgemeinheit die
Dienstbarkeit eines öffentlichen Fußweges
ein, und zwar nach Maßgabe des Lageplanes vom 9.9.2007, wo die Servitutsfläche mit 897,20 m2 ausgewiesen ist. Im
Hinblick darauf, dass es sich nur um ein
Fußwegerecht handelt, wird für die
Berechnung des Entgelts nur die Hälfte
der Fläche zugrunde gelegt, nämlich
448,60 m2, gerundet 449 m2, dafür wird ein
Dienstbarkeitsentgelt bestimmt, das in der
nicht öffentlichen Sitzung zu referieren ist.
Das ehemalige Dienstbarkeitsentgelt ist in
GR-Sitzung 27.3.2008

7.

IV 4071/2008
IISG-RA 1148/2007
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
einer etwa 74,7 m2 großen Teilfläche des Grundstückes 689/7
und eines zirka 95,6 m2 großen
Trennstückes des Grundstückes
689/6, beide vorgetragen in EZ
560, Grundbuch 81102 Amras,
von der OKU Immobilienverwaltung GesmbH zur Realisierung
des neuen Radweges auf der
Nordseite der Amraser-SeeStraße (südlich Media-Markt)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.3.2008:
1.

Die Stadt Innsbruck kauft und
übernimmt zur Realisierung des neuen Radweges auf der Nordseite der
Amraser-See-Straße (südlich des
Media-Marktes) von der OKU Immobilienverwaltung GesmbH als Verkäuferin eine 74,7 m große Teilfläche des
Grundstückes 689/7 und ein zirka
95,6 m2 großes Trennstück des
Grundstückes 689/6, beide vorgetragen in EZ 560 GB 81102 Amras, zu
einem in der nicht öffentlichen Sitzung
zu referierenden Kaufpreis, welcher
einvernehmlich festgelegt wurde.

2.

Die Übernahme erfolgt in den
bestehenden Grenzen und Marken,
frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten, ohne Gewähr der
Verkäuferin für einen bestimmten Zu-