Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf

- S.67

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- 313 -

Gleichbehandlung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer argumentiert.
Zum Teil wird auch das öffentliche
Interesse zur Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) in
Frage gestellt.
Die Stellungnahmen wurden ausführlich
behandelt und eingehend in den gemeinderätlichen Klubs beraten. Im vorliegenden zweiten Entwurf wurden zusätzliche
Flächen im nord- und südöstlichen Bereich
miteinbezogen. Der ausführliche Bericht
liegt dem Akt bei.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz),
die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordungskonzeptes Örtliches
Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. AL Ö11, Bereich Arzl-Ost, nördlich Rumer
Straße, östlich Lehmweg (als Änderung
des Örtliches Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002, Zeichn. Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006, 2. Entwurf, zu beschließen.
Die Auflagefrist wird gem. § 64 Abs. 4
TROG 2006 auf zwei Wochen herabgesetzt.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hiezu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
GR Mag. Fritz: Ich erinnere an das, was
wir schon bei der Auflage des ersten
Entwurfes gesagt haben und möchte das
nicht wiederholen, um die Sache abzukürzen. Die Stellungnahmen, die hereingekommen sind - das wurde schon in der
Berichterstattung angedeutet - lassen sich
ganz grob in zwei Gruppen teilen. In die
Gruppe derer, die den ersten Entwurf
schon für unsinnig halten, weil sie finden,
dass es kein öffentliches Interesse einer
Umwidmung von so einer großen Fläche
hochqualitativen landwirtschaftlichen
Grund bzw. auch Naherholungsfläche und
zum Teil ökologisch wertvollen Flächen

GR-Sitzung 27.3.2008

angesichts des festgestellten Baulandüberhanges gibt.
Die andere Gruppe kann man grob unter
dem Begriff zusammenfassen kann,
warum manche etwas bekommen und
manche nicht. Also, Leute, die sich
benachteiligt fühlen, weil sie außerhalb
des Planungsgebietes Grundstückseigentümer sind. Obwohl die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, versucht hat - das muss
man ihr zu Gute halten - auf Grund von
topographischen und anderen Kriterien die
Widmungsflächen oder die laut Örtlichem
Raumordnungskonzept (ÖROKO) zur
Verfügung stehende Fläche sehr gewissenhaft abzugrenzen.
Jetzt kommt als Reaktion auf die Einwände ein Akt, der unter anderem auch
folgende Besonderheit hat: Dieser stand in
der Sitzung des Bauausschusses am
14.3.2008 auf der Tagesordnung, ist dort
nicht vorgelegen und daher wurde der
Punkt auf die heutige Sitzung des
Bauausschusses vertagt. Heute haben wir
diesen Akt als Tischvorlage bekommen.
Eine Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) das doch eher
eine langfristige Sache ist oder sein sollte
und das sehr weit reichende Grundsatzentscheidungen zur Raumordnung
beinhaltet, per Tischvorlage zu bekommen
ist etwas, das mir sehr missfällt. Das
möchte ich auch festgehalten haben. Das
möchte ich bitte nicht oft erleben, dass
solche Sachen per Tischvorlage zur
Beschlussfassung kommen. Auch wenn
der Amtsführende schon vor vierzehn
Tagen angedeutet hat, dass man auf die
Einsprüche reagieren wird müssen, wenn
man die zu beschließende Fläche
ausweiten will.
Die zweite Besonderheit dieses Aktes ist,
dass eigentlich klar und deutlich gesagt
wird, dass man nicht wirklich raumordnungsfachliche Beurteilungskriterien für
die Berechtigung der Ausweitung nach
Osten, nach Nord-Osten sowie Süd-Osten
finden kann. Die Entscheidung ist eine rein
politische. Es steht in dem Vorlagebericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, für die
heutige Sitzung des Bauausschusses ein
denkwürdiger Satz, der in einer Raumordnungsdiskussion fast singulär ist. Hinsichtlich der Frage der Einbeziehung der