Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf
- S.107
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die Ausübung des Gastgewerbes, insbesondere den Betrieb von
Heimcafes, Lieferküchen, Catering,
die Ausübung des Handelsgewerbes und des Handelsagentengewerbes,
die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Errichtung
von Zweigniederlassungen sowie
den Betrieb aller zur Förderung des Unternehmensgegenstandes notwendigen und nützlichen Geschäfte und Geschäftszweige.
Stammkapital
Das Stammkapital der ISD-Gastro beträgt € 35.000,00. Alleinige Gesellschafterin mit einem Geschäftsanteil von 100 % ist die Innsbrucker
Soziale Dienste GmbH, die ihre Stammeinlage zur Gänze geleistet hat.
Organe der
Gesellschaft
Die Organe der Gesellschaft bilden der Geschäftsführer und die Generalversammlung. Ein Aufsichtsrat musste gem. den Bestimmungen des
§ 29 GmbHG nicht bestellt werden.
Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der von der Gesellschafterin berufen wird. Der amtierende Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft seit 4.3.2003 selbstständig. Es handelt sich um den Geschäftsführer der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD), der zur Vermeidung von „Parallelstrukturen“ über seinen Dienstvertrag verpflichtet
worden ist, auch die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft
ISD-Gastro ohne Zusatzentgelt mit zu übernehmen. Das führte zu der
eigentümlichen Situation, dass der Geschäftsführer der ISD neben seiner Geschäftsführung in der ISD-Gastro zugleich zum Gesellschaftsvertreter der ISD in der Tochtergesellschaft geworden ist.
Doppelfunktion des
Geschäftsführers
Die Kontrollabteilung verkennt nicht, dass die Bestellung eines (eigenen) Geschäftsführers für die ISD-Gastro aus wirtschaftlichen Überlegungen derzeit nicht vertretbar wäre, weist jedoch explizit darauf hin,
dass durch die gegenwärtige Konstellation (Personalunion in den beiden Organen „Geschäftsführung“ und „Generalversammlung“ der ISDGastro) verschiedene Interessenskollisionen bei der Umsetzung des
Gesellschaftsvertrages und des GmbHG unvermeidbar sind.
Wenngleich diese Doppelfunktion – wie u.a. aus dem Firmenbuch ersichtlich – rechtlich zulässig erscheint, empfahl die Kontrollabteilung,
eine Funktionstrennung in den Organen der ISD-Gastro anzustreben,
sobald die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaft eine
solche Änderung kostenmäßig auch zulassen. Bis zu einer Lösung dieser Problematik wäre es nach Meinung der Kontrollabteilung zur Erhöhung der Transparenz bzw. Intensivierung des Informationsflusses
zwischen Tochter- und Muttergesellschaft empfehlenswert, die Geschäftsgebarung und die Entwicklung der ISD-Gastro nicht nur fallweise im Aufsichtsrat der ISD (der in der Praxis inoffiziell bereits eine Kontrollfunktion über die Tochtergesellschaft ausübt) sondern in jeder ARSitzung der ISD – eventuell im Zuge der Quartalsberichte des Geschäftsführers – zu behandeln und zur Kenntnis zu nehmen.
Zl. KA-15661/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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