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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.306

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Mit Verordnung vom 15. Jänner 2013 hatte die Tiroler Landesregierung
eine (erste) Fristverlängerung für die Fortschreibung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Stadt Innsbruck auf 13 Jahren ab dessen
Inkrafttreten, somit bis 06.12.2015 festgelegt. Sachlich begründet
wurde die Fristverlängerung damit, dass die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung den Annahmen im ÖROKO 2002 entspräche und die ausgewiesenen Baulandentwicklungsflächen wie auch die Baulandreserven für Wohnbau und gewerbliche Entwicklung als ausreichend angesehen werden können.
Start des
Entwicklungsprozesses

Am 02.05.2013 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte per Beschluss die von der Verwaltung vorgeschlagene Projektstruktur und Arbeitsweise unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zustimmend zur Kenntnis genommen und insofern den „Startschuss“ für
den Entwicklungsprozess zur Fortschreibung des ÖROKO erteilt.

Angenommener
Wohnungs- und
Wohnbaulandbedarf

Im April 2014 hat der Ausschuss die auf Basis einer im Jahr 2013 vorgenommenen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose 2015 – 2025 erstellten Annahmen über den zu erwartenden Wohnungs- und Wohnbaulandbedarf als Grundlage für die Festlegungen im fortgeschriebenen ÖROKO beschlossen.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen wurden wie folgend festgesetzt:

ÖROKO ‘25



Bedarf an 7.000 – 9.000 Whg. (Neubauleistung nach Berücksichtigung von Wohnungsabgängen) bzw. 6.500 – 7.000 zusätzlicher
Whg.



Bedarf an Wohnbauland durch Neuwidmungen 15 bis max. 18 ha



Forcierung leistbaren Wohnbaus, davon mind. 50 % wohnbaugefördert; schwerpunktmäßig Mietwohnungen, jedoch auch leistbarer
Eigentumsbau

Im Juli 2015 wurde dem Ausschuss erstmals der Vorentwurf der
ÖROKO-Fortschreibung unter dem Arbeitstitel „ÖROKO "25“ präsentiert.
Bis April 2016 folgten intensive Beratungen im Ausschuss für Stadt-entwicklung, Wohnbau und Projekte wie auch in den politischen Parteien.
Seitens der Politik eingebrachte Anregungen wurden von der geprüften
Dienststelle fachlich und sachlich geprüft, begründet und in anschließenden Ausschusssitzungen behandelt.

2. Fristverlängerung

Mit Verordnung vom 19. Jänner 2016 hat die Tiroler Landesregierung
auf Antrag der Stadt Innsbruck eine zweite Fristverlängerung um nunmehr 15 Jahre, d.h. bis zum 06.12.2017, festgelegt.

Vorprüfung durch
Aufsichtsbehörde

Im April 2016 wurde der Vorentwurf der Fortschreibung zur Vorprüfung
an die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der Tiroler
Landesregierung in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde übermittelt.
Rund ein Jahr später lagen die Ergebnisse der Vorprüfung vor.
Zusammenfassend wurde seitens der Aufsichtsbehörde der Vorentwurf
des ÖROKO 2.0 mit wenigen konkreten Einwendungen als geeignete
Grundlage für den entsprechenden Entwurf bewertet.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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