Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf
- S.122
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Änderung der
Finanzierungsgrundlage
Da die Casinos Austria AG nach der Aufnahme des Spielbetriebes im
Dezember 1992 die Einhebung eines Eintrittsgeldes abgeschafft haben
und somit auch die Finanzierungsgrundlage des damals allerdings noch
nicht ins Leben gerufenen Fonds weggefallen war, hat die Stadt zur
Erhaltung des Steueraufkommens eine Abgabe auf die im Einsatz befindlichen Spieltische und Automaten beschlossen. Trotz der nun wieder vorhandenen materiellen Voraussetzungen für eine Dotierung des
Fonds ist dessen Errichtung aber weiterhin unterblieben.
Reaktivierung
Über Betreiben der Casinos Austria AG kam es im Jahr 2000 zu neuerlichen Gesprächen bezüglich einer Reaktivierung des Werbefonds. In
diesem Rahmen konnte seitens der Stadt eine Reduzierung der Dotationsquote auf 12,5 % erreicht und Einvernehmen in Bezug auf die Vorgangsweise für die weitere Abwicklung erzielt werden. Diese Ergebnisse bildeten schließlich die Grundlage für einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates (vom 12.10.2000), mit dem der zwischen
der Stadt Innsbruck und der Casinos Austria AG bestehende Kooperationsvertrag (vom 30.3.1992) abgeändert und die Eckpunkte für die
Gestionierung des Werbefonds festgelegt worden sind.
3 Rechtliche Grundlagen
Garagierungsvertrag
Im Vorfeld des Casinobaues hat der Gemeinderat (am 25.4.1991) eine
Reihe von Begleitmaßnahmen beschlossen, die u.a. auch eine finanzielle Beteiligung der Stadt an den Garagierungskosten für die Casinobesucher zum Inhalt hatten. Die Vorgangsweise dazu ist in einem eigenen
Vertrag (Garagierungsvertrag) festgelegt worden. Darin hat sich die
Stadt zur teilweisen Übernahme jener Garagierungskosten verpflichtet,
welche im Rahmen der Inanspruchnahme der in der Tiefgarage des
dortigen Objektes eigens für die Fahrzeuge der Casinobesucher bereit
gestellten Abstellplätze auflaufen. Allerdings ist die Zahlungsverpflichtung der Stadt mit einem der Wertsicherung unterliegenden Betrag von
damals ATS 2,5 Mio. jährlich (rd. € 181,7 Tsd.) zzgl. USt begrenzt worden.
Anfrage der
EU-Kommission
Die aus dem Garagierungsvertrag resultierenden laufenden Beitragsleistungen der Stadt waren im Juni 2007 Gegenstand eines Auskunftsersuchens der Europäischen Kommission, Generaldirektion Wettbewerb. Aufgrund einer diesbezüglich bei der Kommission eingebrachten
Beschwerde sollte die Frage geklärt werden, inwieweit es sich dabei um
unerlaubte Beihilfen und somit um eine Wettbewerbsverzerrung handelt. Die Stadtgemeinde hat daraufhin den Sachverhalt aus ihrer Sicht
dargestellt und der EU-Kommission zugeleitet. Mit Schreiben vom
8.8.2007 hat sich die Generaldirektion Wettbewerb schließlich der Argumentationslinie der Stadt Innsbruck angeschlossen und mitgeteilt,
dass die EU-Kommission eine Weiterverfolgung der Beschwerde nicht
beabsichtigt.
Casino Werbefonds
Der Casino Werbefonds besitzt keine Rechtspersönlichkeit. Er präsentierte sich als zweckgebundener Topf in Form eines Bankkontos,
Zl. KA-00623/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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