Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.27

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(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wir sind stille Gesellschafter und der
Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer {TVB} wollte nur eine Forderung stellen. Das ist der rechtliche Unterschied.)
Wenn es nicht möglich ist Rechte vom Projekt zu lukrieren, dann kann man
eben nichts machen. Ich wollte nur danach fragen bzw. dies anregen.
GR Mag. Fritz: Ich muss Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
doch widersprechen. Hätten die Vertragsstaaten gemeint, dass die gesamten
Alpen "labiles Gebiet" sind und man dort nichts errichten darf, hätten sie es
so in die Alpenkonvention hineingeschrieben. Das haben sie aber nicht,
denn sie haben gerade im Bodenschutzprotokoll bestimmte Eingriffe unter
Restriktionen zugelassen und ganz bestimmte unter ganz bestimmten Bedingungen ausgeschlossen.
Eben das hat der Umweltsenat zu prüfen und es sind ihm umfangreiches Aktenmaterial und Gutachten von Tiroler Landesgeologen
usw. zur Verfügung gestanden, also von Fachleuten, die in diesem Gebiet
mehr oder weniger jeden Stein kennen. Der Umweltsenat hat dies abgewogen und ist dann zu einem Ergebnis gekommen. Es gibt seit dem Jahr 2003
eine ganze Latte von Judikaturen, von Bescheiden verschiedener Ämter der
Tiroler Landesregierung, von der Steiermark bis Vorarlberg, vom Umweltsenat, vom Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und hier wurde nicht
alles verboten.
Es wurde ungefähr gleichzeitig mit der Muttereralmbahn im
Zillertal eine Erschließungsausweitung sehr wohl mit einer Ausnahme genehmigt und zwar handelte es sich hierbei um eine zusätzliche schwarze
Abfahrt in labilem Gebiet. Der Liftausbau bzw. die Skischaukel, die in diesem Bescheid zur Diskussion stand, ist sehr wohl genehmigt worden. Wir
sollten nicht so tun, als ob wegen der Alpenkonvention jetzt alles verboten
wäre und der Tourismus vor die Hunde ginge. Das ist nicht so.
Es sind ganz bestimmte Dinge, auf die sich alle Vertragsstaaten inklusive der Republik Österreich geeinigt haben, nicht mehr zulässig.
Dass das so ist, finde ich gut und nicht schlecht. Es ist für den Umwelt- und
Alpenschutz gut. Wenn wir schon so stolz sind, dass wir in der Stadt Innsbruck den Sitz des Sekretariats der Alpenkonvention haben, sollen wir
nicht bei jeder Baumaßnahme "matschgern", die wegen dieser Alpenkon-

GR-Sitzung 24.6.2004