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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.53

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11.

IV 2040/2004
IIG 147/2003
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf des städtischen
Grundstückes 666,2 KG Aldrans, mit einem Gesamtausmaß von 5.236 m laut Kataster an die Gemeinde Aldrans zum Zwecke der Anlegung eines Biotops im dortigen Bereich
-----------------------------------------------------------------Bgm. Zach
B: Antrag des Stadtsenates vom
2.6.2004:
Die Stadtgemeinde Innsbruck verkauft an die Gemeinde Aldrans das städti-2
sche Grundstück 666, KG Aldrans, mit einem Gesamtausmaß von 5.236 m
laut Kataster zu nachstehenden Bedingungen:
1. Als Kaufpreis wird der vom Sachverständigen, Ing. Peter Lener, ermittelte Wert zu Grunde gelegt, dadurch errechnet sich ein in der nicht öffentlichen Sitzung zu referierender Gesamtkaufpreis.
2. Der Kaufpreis ist binnen drei Wochen nach beiderseitiger und beglaubigter Vertragsunterfertigung zur Zahlung fällig.
3. Die Käuferin nimmt die im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten,
C-LNr. 1 (Dienstbarkeit des Betretens zum Zwecke der Fischerei) und
C-LNr. 2 (Dienstbarkeit der Errichtung, Erhaltung und des Betriebes
eines Eisenbahntunnels) zustimmend zur Kenntnis. Hinsichtlich des bestehenden Pachtvertrages über die landwirtschaftliche Nutzung übernimmt die Gemeinde Aldrans das bisherige Bestandverhältnis mit dem
Landwirt Johann Muigg.
4. Hinsichtlich der auf Grundstück 666 vorhandenen Quelle behält sich
die Stadt Innsbruck die Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechtes vor und
entscheidet damit allein über die Nutzung und Verwertung dieses
Quellwassers.
5. Die Gemeinde Aldrans räumt der Stadt Innsbruck für den Fall ein Wiederkaufsrecht gemäß § 1068 ABGB ein, dass das Grundstück 666 oder
Teile davon in Bauland umgewidmet wird. Für den Fall des Wiederkaufes gilt der vereinbarte Kaufpreis als Wiederkaufpreis.
6. Mit der Festlegung der näheren Vertragsdetails wird die Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG) beauftragt.
Wir verkaufen ein Grundstück an die Gemeinde Aldrans. Dieses Grundstück ist isoliert und befindet sich im Mühlbachtal in Aldrans, welches aus

GR-Sitzung 24.6.2004