Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.58

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bei Hötting-West in Richtung Kranebitten befinden. Es bestand schon von
Beginn an die Intention, dieses zweite große Grundstück, wenn möglich, so
viel wie möglich und natürlich so günstig wie möglich, zu erwerben. In
dieser schönen Lage, in der es eine entsprechende Infrastruktur und einen
relativ großen Grüngürtel gibt, konnten auch die Freizeitanlagen, wie beim
"Wohnen am Lohbach I" weiterverhandelt bzw. fortgeführt werden.
Meiner Einschätzung nach gibt es gewisse Abläufe, bei denen
man sagen kann, dass für eine kurze Zeit ein Fenster offen ist. Ich habe den
Eindruck, dass wir das jetzt nützen müssen, da es sonst keine Gelegenheit
mehr geben wird, weil nicht jeder Verkäufer verkaufen muss. Das ist entscheidend, denn es gibt Verkäufer, für die der Grund und Boden wertvoller
ist als das Geld. Sie sind oft der Meinung, dass sie das Geld, welches sie
benötigen, durch ihre tägliche Arbeit erwerben oder sie besitzen bereits genug Geld und lassen es für die nächsten Generationen liegen.
Das nützt uns aber nichts, denn in der Stadt Innsbruck werden
Wohnungen benötigt und dafür müssen Grundstücke vorhanden sein. Das
ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Wohnungen gebaut werden können.
Hinsichtlich der Lage und Erschließung wurde bereits bei "Wohnen am
Lohbach I" im Gemeinderat gesprochen. Die näheren Bedingungen werden
in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
Man hat bei der Bebauung des Projektes "Wohnen am Lohbach I" manches dazu gelernt. Im "Wohnen am Lohbach I" befinden sich
die Stadtvillen. Man ist bestrebt, dieses Grundstück für "Wohnen am Lohbach II" noch zusätzlich zu erwerben, um den Grüngürtel, der bis zum bäuerlichen Anwesen Spörr reicht, zu wahren. Auf diesem Grundstück befindet sich auch eine kleine Kapelle. Zur Fortsetzung dieses Freigeländes
kommen noch der Bach und diese rosarot bzw. grün eingezäunte, schraffierte und eingerahmte Fläche.
Wie alle wissen, hat es im Gemeinderat immer wieder eine
Debatte darüber gegeben, dass neben den Spielplätzen und den geregelten
Abläufen gewisse Freiflächen vorhanden sein sollten. Das wäre sehr schön,
wir können jedoch diese Freiflächen nicht erwerben, da bis zum Jahr 2085
ein Pachtvertrag bzw. ein Bestandrecht besteht, aber es ist möglich, diesen

GR-Sitzung 24.6.2004