Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf
- S.116
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Drittel übernimmt. Der Schaden wäre größer gewesen, und ich habe damit
keine Freude.
GR Mag. Fritz: Man kann darüber streiten, ob es gerechtfertigt
ist, einen Teil dieses Berichtes in der nicht öffentlichen Sitzung zu behandeln. Was in diesem Teil des Berichtes steht, fällt nicht unbedingt unter das
Datenschutzgesetz.
(Bgm. Zach: Es geht um die Sonderverträge.)
Man kann daran das eine oder andere kritisieren, aber im Vergleich zum
öffentlichen Teil des Berichtes handelt es sich dabei um Peanuts. Niemand
braucht meinen, dass in der nicht öffentlichen Sitzung über Verluste in Millionenhöhe geredet werden wird. Es geht um einen einzigen Dienstvertrag.
Man möge sich daran erinnern, wie und wozu die Innsbrucker
Stadtmarketing GesmbH (IMG) gegründet worden ist: Sie war von vornherein als Private Public Partnership ausgelegt, in der die Stadt Innsbruck
in der Gesellschafterversammlung in der Minderheit ist, obwohl sie eine
der größten Zahlerinnen ist. Das war eine bewusste Entscheidung, weil
man wollte, dass die privaten Partner - das Spektrum reicht von diversen
Banken bis zur Vereinigung der Innenstadtkaufleute - voll einbezogen werden können und ein Projekt der Kooperation entstehen kann.
Ich ziehe aus diesem Bericht den Schluss, dass genau diese
Absicht gescheitert ist, und zwar daran, dass sich etliche private Geldgeber
von der Finanzierung der täglichen Arbeit zurückgezogen haben. Das betrifft bereits den ersten Punkt des Antrages des Kontrollausschusses: Es ist
an der Zeit sich zu fragen, ob die Position der Stadt Innsbruck als Minderheitengesellschafterin zweckmäßig ist, wenn sich etliche Geldgeber zurückgezogen haben. Der Kontrollausschuss beantragt, diese Frage einer
Prüfung zu unterziehen; er ist noch nicht überzeugt, dass etwas geändert
werden soll. Es soll geprüft werden, ob die derzeitige Position der Stadt
Innsbruck als Gesellschafterin den tatsächlichen Zahlungsströmen entspricht und zweckmäßig ist.
Der zweite wesentliche Punkt ist, dass die Aufgabenstellung
der Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH (IMG) nicht klar genug geregelt
ist. Dieser Vorwurf richtet sich nicht an die Geschäftsführung. Diese hat
getan, was sie unter den Umständen tun konnte, die sie vorgefunden hat.
GR-Sitzung 24.6.2004