Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.324
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umzusetzen sind“. Die Ergebnisse des jeweilig durchgeführten Anhörungsverfahrens (z.B. begründete Einwendungen der geprüften Dienststelle, Anmerkungen der
Kontrollabteilung dazu) sind dabei zu berücksichtigen, da sie als Teil des Berichtes
vom Gemeinderat in gleicher Weise wie die Empfehlung zur Kenntnis genommen
worden sind.
3 Vorangegangene Follow up – Einschau 2018
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Diesem Bericht vorangegangen ist der Bericht über die Follow up – Einschau 2018
vom 04.03.2019, Zl. KA-00193/2019. Nach Vorberatung im gemeinderätlichen Kontrollausschuss am 14.03.2019 nahm der Gemeinderat diesen Bericht in seiner Sitzung vom 28.03.2019 zur Kenntnis.
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Im Rahmen des letztjährigen Follow up – Berichtes ist von der Kontrollabteilung der
Stand zu 121 Empfehlungen abgefragt worden. Bei insgesamt 51 Empfehlungen
dieser Einschau nahm die Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up – Prüfung eine erneute Nachfrage vor. Von diesen 51 Empfehlungen der Kontrollabteilung waren 47 mit „wird in Zukunft entsprochen werden“, 3 mit „wurde teilweise entsprochen“ und 1 mit „wurde aus erwähnten Gründen teilweise entsprochen“ kategorisiert. Das Ergebnis dieser für die Follow up – Einschau 2019 relevanten Empfehlungen ist nachstehend aufgelistet:
3.1 Follow up – Einschau 2018 / Bereich Stadtmagistrat Innsbruck
Prüfung Winterdienst der Stadt Innsbruck
(Bericht vom 05.01.2012)
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Im Zuge ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Stadt Innsbruck
innerhalb ihres Ortsgebietes die Erhaltung (Straßenreinigung, Erhaltungsarbeiten
kleineren Umfangs, Winterdienst, etc.) bestimmter Landesstraßen (B und L) sowie
die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des
Verkehrs (Wartung, Betrieb, Reinigung, u.a.m.) auf Landesstraßen L vertraglich
übernommen hat. Das Ausmaß der zu betreuenden Landesstraßen (B und L) belief
sich zum Prüfungszeitpunkt Dezember 2011 auf 15,900 bzw. 8,060 km.
Die hierfür der Stadt Innsbruck gebührenden Erhaltungsbeiträge (sowohl für die
ehemaligen Bundes- als auch für die Landesstraßen) haben letztmalig im Jahr 2002
eine Erhöhung erfahren. Im Zuge der Währungsumstellung wurde der für Landesstraßen seit 1997 verrechnete Vergütungssatz um € 1,31 erhöht bzw. auf € 4.180,00
gerundet. Zugleich ist der für die ehemaligen Bundesstraßen seit 01.01.1987 zur
Verrechnung gelangte Vergütungssatz um € 0,87 auf € 13.300,00 pro Jahr und km
angehoben worden.
Eine beispielhafte Wertsicherungsberechnung der Kontrollabteilung hat ergeben,
dass die Stadt Innsbruck bei einer Indexierung des vom Land Tirol zu leistenden
Erhaltungsbeitrages in den Jahren 2003 bis 2011 Mehreinnahmen in der Höhe von
rd. € 400,0 Tsd. lukrieren hätte können.
Aus diesem Grund hat die Kontrollabteilung empfohlen, mit dem Land Tirol Kontakt
aufzunehmen, um nach Möglichkeit im Verhandlungsweg eine Aufrollung der Erhaltungsbeiträge und einen eventuellen rückwirkenden Ausgleich der Steigerungsrate
erzielen und in weiterer Folge eine Indexierung auch vertraglich verankern zu können.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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