Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_10-November.pdf
- S.20
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kurzfristig unter einen Hut bringen kann
und dann noch mit einem nötigen keynesianischischen Konjunkturprogramm
gegen einen schlichten Zusatzantrag
argumentiert wird, kann ich darauf nur
Folgendes antworten: Es kann sein deshalb ist ein Teil der Architektenschaft
gegenüber Bauträgerwettbewerben auch
skeptisch -, dass der Bauträger, der mit
seinem Architekten bzw. seiner Architektin bei einem Bauträgerwettbewerb antritt,
gleich einen Kostenrahmen vorgibt, weil
er weiß, wenn er mit dem Kostenrahmen
im Wettbewerb gegen andere antritt, dass
so etwas die architektonische Fantasie
lähmt.
Es kann aber auch genauso sein - auch
dafür gibt es Beispiele -, dass die Fantasie der ArchitektInnen geradezu beflügelt
wird, wenn es darum geht, innerhalb
eines gegebenen Kostenrahmens neue
Konzepte zu entwickeln.
Der vorliegende Antrag sagt im Punkt 2.:
"In der weiteren Folge wird die Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG)
ermächtigt und beauftragt, unter gemeinnützigen Wohnbauträgern eine Auslobung
zwecks Umsetzung eines sozialen
Wohnbauprojektes, durchzuführen.
Als einzige Qualifikation dieser Auslobung
steht:
Dabei ist sicherzustellen, dass der von
der Stadt Innsbruck bezahlte Kaufpreis
samt allen Nebenkosten wieder an die
Stadt Innsbruck zurückfließt."
Das ist die einzige Qualifikation zu dieser
Auslobung.
Der Zusatzantrag sagt, dass wir nicht
hintereinander vorgehen sollen; also
zuerst einen Bestbieter unter den Bauträgern suchen. StRin Dr.in Pokorny-Reitter,
ich glaube auch nicht, dass nachher die
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT), Tiroler Gemeinnützige
Wohnungsbau- und Siedlungs-GesmbH
(TIGEWOSI) usw., einen gewerblichen
Bauträger suchen wird. Diese gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften werden die
Bauarbeiten an diverse Bau- und Installationsfirmen ausschreiben.
GR-Sitzung 20.11.2008
Wir möchten, dass nicht zuerst ein
Bauträger gesucht und nachher - was bei
einer Fläche von 26.000 m2 unumgänglich
ist - ein Architektenwettbewerb durchgeführt wird, wo die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, wieder die städtebaulichen Rahmenbedingungen vorgeben muss. Wir
möchten dieses Verfahren konzentriert
haben.
Man soll von Anfang an die städtebaulichen Rahmenbedingungen, die architektonischen Qualitätsvorstellungen, die
verkehrlichen Rahmenbedingungen und
auch strukturelle Rahmenbedingungen,
wie der von StRin Dr.in Pokorny-Reitter
angesprochene Anteil an Kleinwohnungen
für Singles, in ein Ausschreibungspaket
für den Bauträgerwettbewerb packen.
Dann soll man das in einem konzentrierten Verfahren über die Runden bringen.
Das dauert vielleicht ein paar Tage oder
ein paar Wochen länger als die bloße
Auslobung des Auftrages und das Suchen
des ökonomischen Bestbieters. Diese Zeit
holen wir aber wieder ein, wenn nicht
nachher noch einmal ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben wird, weil wir das
eben in einem konzentrierten Verfahren
von Anfang durchgeführt haben.
Dass dieser Antrag nicht das Misstrauen
beinhaltet, die Regierungsparteien hätten
nie im Traum auch nur an bestimmte
Qualitätsanforderungen von der Energieeffizienz bis zur Architektur gedacht,
kommt darin zum Ausdruck, dass es kein
Abänderungsantrag, sondern ein Zusatzantrag ist. Dieser Zusatzantrag möchte,
nach Annahme des Hauptantrages, das
durch den Vorschlag der Verfahrenskonzentration in einem Bauträgerwettbewerb
noch weiter qualifizieren. Auf das und auf
nichts anderes läuft es hinaus.
Die Fantasie im Suchen nach Zurückweisungsgründen überrascht mich jetzt
wirklich. (Beifall von Seiten der Innsbrucker Grünen)
StRin Mag.a Schwarzl: Es ist mir als
Verfasserin dieses Zusatzantrages, mit
dem es mir wirklich ernst ist, wichtig, bei
der Suche nach Innovation im sozialen
Wohnbau, für den wir nur mehr wenig
Platz haben, immer wieder darüber
nachzudenken, jetzt noch etwas zu
sagen: