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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_10-November.pdf

- S.38

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- 858 -

raum Innsbruck arbeiten und dabei große
Bereiche abdecken, einen unheimlichen
Output haben und eigentlich das Salz in
der Suppe der Kultur sind.
Die Subvention des Kunstraums Innsbruck mit € 130.000,-- bzw. € 104.000,-sind im Vergleich mit den Kosten, wenn
irgendwo anders Häuser gebaut werden,
ohnehin nur ein Klacks. Wir können mit
dem Kunstraum Innsbruck den Menschen
in der Stadt Innsbruck einen Vorgeschmack geben, was sich in einem Haus
der Kunst in meiner Konzeption alles
abspielen könnte. Natürlich im kleinen
Rahmen, weil mehr einfach nicht möglich
ist.
Ich bitte daher die Mitglieder des Innsbrucker Gemeinderates diese Kürzung noch
einmal zu überdenken und vielleicht
könnten die SPÖ unserem Abänderungsantrag sogar zustimmen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
unterbricht um 17.47 Uhr die Sitzung und
setzt die Beratungen nach Feststellung
der Beschlussfähigkeit um 17.55 Uhr
wieder fort.
GR Grünbacher: Die SPÖ bleibt nach
wie vor bei ihrer Stimmenthaltung, sowohl
für den Basisantrag als auch den Abänderungsantrag der Innsbrucker Grünen.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung SPÖ; 8 Stimmen):
Den Innsbrucker Kultureinrichtungen
werden Subventionen laut Förderungsvereinbarung für das Jahr 2009 gemäß
Beilage unter Berücksichtigung nachstehender Abstimmungen gewährt.

Dem Kunstraum Innsbruck wird eine
Subvention laut Förderungsvereinbarung
für das Jahr 2009 in der Höhe von
€ 104.000,-- gewährt.

23.

Bgm.in Zach teilt mit, dass innerhalb der
vorgesehenen Frist acht dringende
Anfragen eingelangt sind, deren Beantwortung unter dem entsprechenden
Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie
bringt daraufhin diese Anfragen zur
Kenntnis.

23.1

Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung SPÖ; 8 Stimmen):

GR-Sitzung 20.11.2008

I-OEF 153/2008
Nordpark Errichtungs- und
Betriebs GesmbH, Absetzung
des bisherigen Betriebsleiters
und Abzug des städtischen Mitgliedes in der Lawinenkommission, Folgen, weitere Schritte
(SPÖ)

Bgm.in Zach verliest die dringende
Anfrage der SPÖ:
Aufgrund der skandalösen Absetzung des
bisherigen Betriebsleiters der Nordpark
Errichtungs- und Betriebs GesmbH und
dem Abzug des städtischen Mitglieds in
der Lawinenkommission, ergibt sich im
Sinne der Innsbrucker BürgerInnen und
Bürger und deren Sicherheit folgende
dringende Anfrage:
1.

Warum wurde der einzige städtische
Lawinenbeobachter mit seiner spezifischen Ausbildung und Erfahrung aus
der Lawinenkommission abgezogen?

2.

Ist dies im Sinne der Sicherheit
vertretbar, zumal der städtische Lawinenbeobachter schon vorher aus
Kostengründen die Interessen der
Polizei mit übernehmen musste?

3.

Ist es richtig, dass der Geschäftsführer der Nordpark Errichtungs- und
Betriebs GesmbH den abgezogenen
Lawinenbeobachter fälschlicherweise
des Alkoholkonsums im Dienst bezichtigt hat und welche Konsequenzen hatte dies für den Anzeiger?

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
SPÖ; 8 Stimmen; gegen GRÜNE,
8 Stimmen):
Der Abänderungsantrag von StRin
Mag.a Schwarzl wird abgelehnt.

Einbringung von dringenden
Anfragen