Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_10-November.pdf

- S.41

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6.

Gibt es bereits räumliche Vorstellungen bzw. eine Art Masterplan für das
Haus der Musik und wie sieht dieser
aus?

7.

Liegt der Planung für das Haus der
Musik eine langfristige Strategie
betreffend die Entwicklung von Kultur
und Kulturräumen in der Stadt Innsbruck zugrunde, und wie sieht diese
aus?

8.

Wie sieht der Zeitplan für Planung,
Architekturwettbewerb und Realisierung des Hauses der Musik aus?

Mag.a Schwarzl, Hof, Mag.a Pitscheider
und Mag.a Schindl-Helldrich, alle e. h.

23.5

I-OEF 155/2008
Hungerburgbahn, Vereinbarung
abgeschlossen zwischen der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
und der Innsbrucker Nordpark
Errichtungs- und Betriebs
GesmbH über den Zukauf von
Betriebszeiten und die Integration in das IVB-Ticketsystem, Bilanz, Auswirkungen (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Zach verliest die dringende
Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Am 22.11.2007 hat der Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck eine Vereinbarung zwischen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) und der Innsbrucker Nordpark
Errichtungs- und Betriebs GesmbH
genehmigt, in welcher der Zukauf von
Randzeiten für die "HungerburgbahnNeu" geregelt ist.
In dieser Vereinbarung heißt es:
2. Bestellung zusätzlicher Betriebszeiten
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) beauftragt
die Innsbrucker Nordpark Errichtungsund Betriebs GesmbH mit der Durchführung von zusätzlichen Fahrten mit der
neuen Hungerburgbahn in der Zeit von

GR-Sitzung 20.11.2008

Montag bis Freitag 6.30 Uhr bis 8.00 Uhr
sowie von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr mit
einem viertelstündigen Takt;
Samstag, Sonntag und Feiertag
18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Das sind pro Werktag zusätzliche Betriebszeiten im Ausmaß von
2,5 Stunden und an Samstagen/Sonntagen und Feiertagen von einer
Stunde.
Für die zusätzlichen Betriebszeiten erhält
die Innsbrucker Nordpark Errichtungsund Betriebs GesmbH eine Vergütung im
Ausmaß von € 348,-- netto pro Stunde
indexiert, wobei die Abrechnung der
zusätzlichen Fahrten monatlich im
Nachhinein nach tatsächlich gefahrener
Zeit erfolgt.
Einige Monate später wurde erkannt, dass
die angebotene Betriebszeitenerweiterung
nicht ganz den Bedürfnissen entsprach
und erfolgte eine Änderung in der Form,
dass der Zukauf an Werktagen am
Morgen von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr um
eine halbe Stunde reduziert und am
Abend von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr um
eine halbe Stunde erweitert wurde - somit
an Werktagen insgesamt gleich blieb.
An Samstagen/Sonntagen/Feiertagen
jedoch wurde der Randzeitenzukauf von
18.00 Uhr bis 19.30 Uhr um eine halbe
Stunde pro entsprechenden Tag ausgeweitet.
3. Tarifbestellung
Die Innsbrucker Nordpark Errichtungsund Betriebs GesmbH verpflichtet sich zur
unentgeltlichen Beförderung von ZeitkartenbesitzerInnen (Monats/Halbjahres/Jahreskarte sowie SchülerInnen/Lehrlingsfreifahrtticket) auch während der Hauptbetriebszeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Für diese Zeitkartenfahrten in der Hauptbetriebszeit vergütet die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) der Innsbrucker Nordpark
Errichtungs- und Betriebs GesmbH einen
Betrag von € 1,-- je Beförderungsfall.
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) verpflichtet
sich, eine Mindestmenge von 9.000
Beförderungsfällen (das sind € 9.000.--)
monatlich abzunehmen. Die Innsbrucker