Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_10-November.pdf
- S.46
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den Jahren sollte es jedoch wieder
kontinuierlich steigen…" (vergleiche
Geschäftsbericht der Post AG des Jahres
2007).
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck fordert daher insbesondere die
Entwicklung von Alternativen zur flächenhaften Ausdünnung des Angebots an
Postdienstleistungen in Kooperation
sowohl der Gebietskörperschaften als
auch des Managements der Post AG,
unter Einbeziehung auch anderer Anbieter, wie:
-
-
präzise Festlegung der Universaldienstverpflichtung und auch von
Qualitätskriterien in Hinblick darauf,
dass die große Bedeutung dieser
Verpflichtung für den sozialen und
territorialen Zusammenhalt zu berücksichtigen ist. (entsprechend Art 4
Abs 2 der RL)
Prüfung verschiedener Modelle der
Finanzierung dieser Universaldienstverpflichtung, insbesondere auch
durch Abgaben anderer
Postdienstleister, die nicht der Universaldienstverpflichtung unterliegen.
(entsprechend Art 7 Abs 3 lt b der RL)
-
Vorschreibung von Bedingungen bzw.
„Grundanforderungen“ - entsprechend
Art 2 Z 19 der RL – „der Beachtung
von Beschäftigungsbedingungen“,
denen auch die Wettbewerber des
Universaldienstleisters unterliegen
sollen.
-
sowie die Entwicklung von Modellen,
wie Serviceeinrichtungen mit verschiedenen öffentlichen und privaten
Trägern – oder auch Dienstleistungsunternehmen neuen Typs – damit
Nahversorgungsbedürfnisse, vom
Lebensmitteleinzelhandel oder der
Versorgung mit anderen Gütern des
täglichen Bedarfs bis zu Dienstleistungen verschiedener Art, darunter
eben auch Postdienstleistungen, befriedigt werden können. Dies unter
besonderer Berücksichtigung des
ländlichen Raums, aber auch von peripheren Stadtbezirken; wenn es solche Einrichtungen gibt, dann muss
natürlich nicht jeder Weiler und jeder
GR-Sitzung 20.11.2008
Stadtbezirk mit einem "Postamt" versorgt werden.
Frau Bürgermeisterin wird ersucht, diese
Haltung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Innsbruck der Bundesregierung, insbesondere dem Eigentümervertreter und dem für die Ausgestaltung der
Universaldienstverpflichtung zuständigen
Minister, und dem Vorstand der Post AG
mitzuteilen und auch in den Gremien des
Städtebundes in diese Richtung zu
arbeiten.
Mag. Fritz, Hof, Dr.in Krammer-Stark,
Linser, Mag.a Pitscheider, Mag.a SchindlHelldrich, Mag.a Schwarzl und Teyml,
alle e. h.
24.3
I-OEF 162/2008
Aufzugsfirmen, zivilrechtliche
Schadenersatzklage kommunaler und gemeinnütziger Wohnbauträger (GRin
Mag.a Pitscheider)
GRin Mag.a Pitscheider: Ich stelle
folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Bürgermeisterin möge mit Unterstützung der Mag.-Abt. I, Präsidial- und
Rechtsangelegenheiten und in Beratung
mit den Vorständen der betroffenen
Wohnbauträger IIG, Stadtbau und Neue
Heimat dafür Sorge tragen, dass in
möglichst kosteneffizienter Form zivilrechtliche Schadenersatzklagen eingebracht
werden kann.
Mag.a Pitscheider e. h.
Der Oberste Gerichtshof hat mit
8.10.2008 die Kartellstrafe für die betroffenen Unternehmen des „Aufzugskartells“
(Otis GmbH, Kone AG, Schindler Aufzüge
GmbH, Haushahn Aufzüge GmbH,
Doppelmayr Aufzüge AG) bestätigt. Das
ist eine günstige Voraussetzung für eine
zivilrechtliche Schadenersatzklage.
Die betroffenen Unternehmen trafen
jahrelang geheime Absprachen über Preis
und Aufteilung von Projekten zum
Nachteil der MieterInnen und EigentümerInnen von Wohnungen, auch bei kom-