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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.342

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Im Hinblick auf die aufgezeigte Abwicklung der Personalförderung der städtischen
Musikschule, empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Kultur in Zusammenarbeit
mit dem Amt für Personalwesen resümierend, eine Berechnung der jeweiligen Förderhöhe seit 2010 – basierend auf die geltende rechtliche Vereinbarung – durchzuführen. Im Anschluss dieser Berechnung empfahl die Kontrollabteilung zu prüfen,
inwieweit gegebenenfalls offene Beträge gegenüber dem Land Tirol eingefordert
werden können. Darüber hinaus regte die Kontrollabteilung an, zukünftig ein verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung sicherzustellen.
Des Weiteren empfahl die Kontrollabteilung, eine Aktualisierung der Fördervereinbarung mit dem Land Tirol anzustreben. Dies u.a. vor dem Hintergrund, dass
bei den Landesmusikschulen bzw. den dort beschäftigten Lehrkräften seit Inkrafttreten (01.09.2016) des Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetzes – MDG maximal
26 Wochenstunden (vormals 27 Stunden) als Vollbeschäftigungsbasis herangezogen wurden, weshalb aus Sicht der Kontrollabteilung die vertragliche Bestimmung
für städtische Dienstverträge zu hinterfragen war. Zur Erinnerung erwähnte die Kontrollabteilung, dass bei städtischen Dienstverträgen („Neuverträge“ nach dem
01.09.1995) mit einer Lehrverpflichtung von 26 Wochenstunden die Stadt Innsbruck
1/27 der Personalkosten selbst zu tragen hatte.
Im Zuge einer möglichen Adaptierung der Fördervereinbarung regte die Kontrollabteilung weiters an, den im Musikschulgesetz erwähnten Zuschuss für die Anschaffung von Musikinstrumenten zu thematisieren sowie in einem eventuellen Vertragszusatz – bei einer Förderungszusage seitens des Landes – zu regeln. Dies vor allem, um künftig diesbezüglich Rechts- sowie Planungssicherheit für die Stadt Innsbruck zu sichern und um mögliche Förderungen lukrieren zu können.
Im Anschluss an voraussichtliche Gespräche mit dem Land Tirol hinsichtlich der
Fördervereinbarung empfahl die Kontrollabteilung, das (vorläufige) Gesprächsergebnis und dessen Auswirkungen (sowohl aus finanzieller als auch aus nicht-materieller Sicht) für die Musikschule der Stadt Innsbruck im Vergleich zu einer Landesmusikschule gem. Musikschulgesetz gegenüberzustellen.
In letzter Konsequenz empfahl die Kontrollabteilung, bei einer Bewertung dieses
Vergleiches auch den Beitritt der Musikschule Innsbruck zum Tiroler Musikschulwerk nicht auszuschließen. Dies vordergründig deshalb, da die finanziellen Verpflichtungen der Stadt Innsbruck gegenüber dem Land Tirol somit auf gesetzlicher
Ebene normiert werden und daher Planungs- und Rechtssicherheit vorausgesetzt
werden kann. Die Kontrollabteilung strich in diesem Zusammenhang die Ausführungen der erläuternden Bemerkungen zur Novellierung des T-MG im Jahr 1997 heraus, die von einer finanziellen Mehrbelastung von sonstigen Musikschulen im Vergleich zu Landesmusikschulen ausgingen und eine Erhöhung der seinerzeitigen
Förderung des Personalaufwandes von sonstigen Musikschulen auf 50 % zum Inhalt hatten. Darüber hinaus würde mit dem Beitritt zum Tiroler Musikschulwerk die
Schaffung eines eigenen Dienstrechts für die städtischen Musikschullehrer obsolet
werden.
Sowohl das Amt für Personalwesen als auch das Amt für Kultur informierten die
Kontrollabteilung im Anhörungsverfahren, dass diesbezüglich bereits Verhandlungen auf politischer Ebene im Gange seien.
Die Umsetzung dieser Empfehlung wurde mit der Follow up – Einschau 2018 beim
Amt für Kultur nachgefragt, wobei berichtet werden konnte, dass sowohl auf Verwaltungsebene, als auch auf politscher Ebene bereits mehrere Verhandlungsrunden

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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