Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf
- S.93
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der dazugehörende Umweltbericht zum
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. IG - Ö5, gemäß
§ 64a Abs. 2 TROG 2006 wird beschlossen.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Was die
Sportart Golf anlangt, so ist das nicht
unbedingt mein Sport. Dies deshalb, weil
mir schlicht und einfach die Fähigkeit fehlt,
generell Ball zu spielen und auch die Lust
und Zeit abgeht.
Dennoch spreche ich mich für den Sport
Golf aus, da ich glaube, dass dies ein
vernünftiger Beitrag für die Gesundheit
vieler Menschen ist. Das ist ein Beitrag
des vernünftigen Naturbewusstseins und
sicherlich ein Beitrag für den Tourismus
respektive für die Wirtschaft.
Leider Gottes hat der Sport Golf den
Touch des Elitären. Ich weiß von diesen
Projektbetreibern, dass sie genau diesen
Touch minimieren wollen, nämlich den
Sport Golf einer breiteren Masse zugänglich zu machen. Das war der eine Grund,
warum sich jetzt in unserer Fraktion die
Meinung bezüglich des Sports Golf
geändert hat.
Außerdem muss ich dazu sagen, dass es
eine Änderung mit dem Speichersee - hier
bitte ich GR Ing. Krulis um eine Korrektur gegeben hat, da er weggefallen ist. Ich
darf meinen Fraktionskolleginnen und
Fraktionskollegen den Dank des Zuhörens
aussprechen, weil wir dieses Thema sehr
intensiv diskutiert haben. Auch darf ich
Ihnen danken, dass wir gemeinsam so
konstruktiv und positiv diskutiert haben.
Deshalb haben wir diesem Antrag
zugestimmt. (Beifall)
48.
III 1582/2006
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. IG - F9, Igls, Bereich westlich
Badhausstraße und nördlich
Römerstraße (Landesstraße
L 38) - (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1,
Zeichn. Nr. 3645, 2. Entwurf),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006
sowie Umweltbericht zum Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F9, gemäß § 64a
Abs. 3 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen zum
Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. IG - Ö5 und zum Flächenwidmungsplan Nr. IG - F9 sowie zu dem
dazugehörigen Umweltbericht eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
Örtliches Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. IG - Ö5 im Original bei. Inhaltlich
wurde hierüber bereits im Kurzbericht zum
Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. IG - Ö5 berichtet.
Die Verpflichtungserklärung seitens der
künftigen Bauherren bzw. Betreiber zur
Absicherung des Bauprojektes liegt vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 6
Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
5.7.2006:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. IG F9, Igls, Bereich westlich Badhausstraße
und nördlich Römerstraße (Landesstraße
L 38) - (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1, Zeichn.
Nr. 3645, 2. Entwurf), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006 sowie Umweltbericht zum
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG - F9, gemäß § 64a Abs. 3
TROG 2006 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 13.7.2006