Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf
- S.56
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- 806 -
5.
Von Seiten der weiteren Projektpartner
sind schriftliche Finanzierungszusagen
zur Realisierung des Masterplanes einzuholen, insbesondere vom Land Tirol
und der Republik Österreich.
6.
Die Stadt Innsbruck hat mit den weiteren Projektpartnern die Finanzierung
und Realisierung des MCI-Neubaus
rasch vertraglich zu regeln.
7.
Die der Stadt Innsbruck durch die Ablöse für das Bauverbot und Arrondierungen entstandenen Kosten sowie der
Wert der eingebrachten städtischen
Fläche sind der Beitrag der Stadt Innsbruck zur Realisierung des Neubaus
des Management Centers Innsbruck
(MCI) laut Variante C1 zur Realisierung
des Masterplanes (Henke & Schreieck
Architekten 2008).
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich denke, es
liegt wie gewünscht schriftlich vor. Man
kann von Punkt 1. bis Punkt 7. in Summe
abstimmen lassen.
GR Kritzinger: Ich bitte darum, dass unter
Punkt 6. das Wort "rasch" zeitlich begrenzt
wird und durch "innerhalb von drei Jahren"
ersetzt wird.
Es soll eben ein Zeitrahmen gestellt werden, damit die Leute wissen, dass es irgendwann einmal verwirklicht werden soll.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das kann
aber in diesem Fall nicht unter Punkt 6. erfolgen. Wir können es vertraglich rasch regeln, denn die Ausarbeitung der Verträge
erfordert bei uns zirka einen Monat, das
heißt bis Mitte Jänner 2013. Du hast inhaltlich aber etwas anderes gemeint und zwar,
dass dieses Angebot für die Zurverfügungstellung mit 31.12.2016 begrenzt ist. Das
würde dann eigentlich eine Ergänzung unter
Punkt 1. sein.
GR Kritzinger: Oder die Ergänzung erfolgt
unter dem zweiten Punkt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein, auch
nicht unter Punkt 2.: "Die Bedeckung der
für die im Punkt 1. benötigten Mittel erfolgt
durch Aufnahme eines Kommunaldarlehens."
Diese Ergänzung bezieht sich auf Punkt 1.:
"Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt …
zur Verfügung zu stellen." Hier ist der AnGR-Sitzung 13.12.2012
satz enthalten und somit müsste folgende
Ergänzung hinzugefügt werden: "Dieses
Angebot wird bis 31.12.2015 oder 2016 hier würde ich Dich bitten, zu sagen, was
Du meinst - begrenzt. Ich darf das für das
Protokoll noch einmal formulieren:
Unter Punkt 1. ist der letzte Satz: Diese Option wird mit 31.12.2016 befristet.
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ;
5 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
6.12.2012 (Seite 770 ursprünglich, Seite 805 abgeändert) sowie die Abänderungsanträge von Bgm.in Mag.a OppitzPlörer (Seite 806) und StR Gruber (Seite 773 ursprünglich, Seite 805 abgeändert)
werden angenommen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider unterbricht um 12.45 Uhr die Sitzung und setzt
die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 14.05 Uhr wieder fort.
12.
IV 10669/2012
Katholischer Verein zur Förderung von Frauen, Fenstertausch
Innstraße Nr. 107, Förderungsansuchen nach dem Tiroler Stadtund Ortsbildschutzgesetz
(SOG) 2003
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.12.2012:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) 2003 gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck dem Eigentümer
des Objektes Innstraße Nr. 107, dem Katholischen Verein zur Förderung von Frauen,
für den Fenstertausch, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss von
€ 9.670,--.
Die Auszahlung der Förderungsbeträge erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.