Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf
- S.85
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und das Projekt "Haus der Musik" umzusetzen.
Dieser Architektinnen- beziehungsweise Architektenwettbewerb - das wissen wir aus
guter Tradition - erfordert natürlich die Befassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte. In diesem Falle ist jedoch nicht nur dieser Ausschuss,
sondern auf Basis dieses Raumprogrammes auch der Bereich Kultur miteinzubeziehen. Im Bereich Wohn- und Pflegeheim
Olympisches Dorf gab es damals den Versuch, den Ausschuss für soziale Daseinsvorsorge einzubeziehen.
Je nachdem in welchem Bereich die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
ein Projekt entwickelt und abwickelt, ist der
entsprechende Ausschuss, in diesem Falle
der Kulturausschuss miteinzubeziehen beim Turnleistungszentrum ist es der Ausschuss für Sport und Gesundheit und der
Sportreferent -. Ich kann natürlich nur den
Ausschuss damit befassen, wenn es auch
einen Beschluss dafür gibt, wie das Projekt
finanziert und realisiert werden kann. Der
Ausschuss wird auch erst dann damit befasst werden, wenn die entsprechende
Grundsatzentscheidung mit diesen Beschlüssen gefasst wurde, indem der Standort in der Universitätsstraße Nr. 1 liegt und
die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) mit der Entwicklung beauftragt
wird. Auch ein Architektinnen- beziehungsweise Architektenwettbewerb und die Befassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte zusammen mit
dem Kulturausschuss können erst erfolgen,
wenn ich auch diese Vereinbarung habe.
Ansonsten braucht sich der Ausschuss damit nicht beschäftigen. Das ist die normale
Herangehensweise, wie bei einem privaten
Projektwerber.
Ich benötige eine Finanzierung und eine
Vereinbarung und erst dann kommt der
Punk 5. an die Reihe. Das Wesentliche das
jedoch dahintersteht ist, dass wir, so wie
beim Wohn- und Pflegeheim Olympisches
Dorf, wo wir die Innsbrucker Soziale Dienste
GesmbH (ISD) miteinbezogen haben, jetzt
auch die Kultur miteinbeziehen und nicht
nur die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration.
Zu Punk 6., den wir aus vorauseilendem
Gehorsam beschließen, weil wir wissen, GR-Sitzung 13.12.2012
und aus der Vergangenheit gelernt haben dass die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) zur Mitarbeit in der Projektgruppe alle Projektpartnerinnen und Projektpartner einladen soll und nicht einfach
das Projekt abwickelt, indem sie sich freiwillig oder unfreiwillig die Partnerinnen oder
Partner sucht, die sie in der Projektgruppe
mitarbeiten lassen will. Deshalb der
Punkt 6.
6.
Zur Begleitung des Projektes wird unter
der Leitung der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) eine Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aller Projektpartnerinnen und Projektpartner eingerichtet.
Bei Punkt 7. geht es um einen Zeithorizont,
der mir zugegebenermaßen zu lange erscheint. Man kann ein Projekt nach hinten
verschieben oder um ein Jahr vorziehen. In
diesem Absatz ist das Wort "soll" enthalten.
7.
Die Fertigstellung und Inbetriebnahme
des Hauses soll im Frühjahr 2018 erfolgen.
Mit diesen sieben Beschlusspunkten, auch
wenn im ersten ich das Wort "realisiert"
durch die Worte "will realisieren" oder "beabsichtigt zu realisieren" oder "schlägt vor"
ersetze, ist das Ergebnis dieser zweistündigen Diskussion, dass wir es realisieren wollen.
Die anderen Punkte sind jedoch Entscheidungen, die die Stadt Innsbruck zu treffen
hat, wo wir unseren Part erledigen. Der
zweite Part ist von Seiten unseres Partners
Land Tirol zu erledigen und liegt in der Federführung der derzeitigen Kulturlandesrätin
Mag.a Dr.in Palfrader, die zusammen mit
dem Finanzreferenten in der Regierung die
entsprechenden Beschlüsse herbeiführt.
Das ist nicht die Umdrehung. Das ist dieselbe Situation wie damals beim Thema Management Center Innsbruck (MCI). Wir sind
nur ein Teil des Projektes und ich werde
niemand anderem sagen, wie er seine Beschlüsse herbeizuführen hat. Diese mögen
sie abändern oder einen neuen Beschluss
fassen. Wichtig ist nur, dass diese Aufteilung bekannt ist und die Grundlage bildet,
wie es die Grundlage für unseren Beschluss, für unsere Finanzierung und für
unsere Zuordnung ist. Um diese Punkte
sollte man inhaltlich ringen. Die anderen