Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf

- S.124

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- 874 -

gungssteuer eingehoben wird, um in
weiterer Folge Anzeigen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden bzw.
Verwaltungsstrafbehörden zu erstatten?
3.

Falls ja: Mit welchem Ergebnis?

4.

Falls nein: Warum nicht?

Antwort: Zu den Fragen 2. bis 4.: Nein, da
die Ermittlungen der Bundespolizeidirektion
Innsbruck daran scheiterten bzw. scheitern,
dass von der Mag.-Abt. IV, Gemeindeabgaben, unter Hinweis auf das Steuergeheimnis, keine Auskünfte über die Standorte jener Spielautomaten, für die Vergnügungssteuer eingehoben wird, erteilt werden.
5.

Welche Maßnahmen wurden seitens
der Bundespolizeidirektion Innsbruck
im Jahre 2010 ergriffen, um gegen illegale Glücksspielautomaten vorzugehen?

Antwort: Durch das Stadtpolizeikommando
Innsbruck wurden im Jahre 2010 im Stadtgebiet von Innsbruck sowohl Kontrollen aus
eigenem Antrieb als auch aufgrund von einlangenden Hinweisen durchgeführt.
6.

Wie viele Anzeigen hat die Bundespolizeidirektion Innsbruck im Jahre 2010
wegen des Betriebes illegaler Spielautomaten nach § 168 Strafgesetzbuch
(StGB) erstattet?

7.

Wie viele Anzeigen hat die Bundespolizeidirektion Innsbruck im Jahre 2010
wegen des Betriebes illegaler Spielautomaten an die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden erstattet?

Antwort: Zu den Fragen 6. und 7.: Je acht.
8.

Wie viele illegale Spielautomaten wurden durch die Bundespolizeidirektion
Innsbruck im Jahre 2010 beschlagnahmt?

Antwort: Keine.
9.

Welche Schwerpunkte werden Sie setzen, um in Zukunft effizienter gegen
das illegale Glücksspiel in Österreich
vorgehen zu können?

Antwort: Mit Erlass vom 28.6.2011 wurde
die operative Bekämpfung des illegalen
Glücksspiels einschließlich der Strafverfahrensführung neu geregelt. Gleichzeitig wurGR-Sitzung 13.12.2012

de mit oben angeführtem Erlass ein neues
Schulungskonzept und ein regelmäßiges
Jour-Fixe mit den Glückspielverantwortlichen im Bundesministerium für Finanzen
installiert. Weiters wird die bereits gute Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei durch
bundesländerweise koordinierte Schwerpunktaktionen gemeinsamer Teams forciert.
34.2

I-OEF 108/2012
Gespräche mit allen beteiligten
Betreibern der stadtnahen Seilbahnbetriebe sowie mit dem Tourismusverband Innsbruck und
seine Feriendörfer (TVB) in Bezug
auf ein wirtschaftlich tragfähiges
Gesamtkonzept für den Fortbestand (GR Kritzinger)

GR Kritzinger: Ich stelle gemeinsam mit
meiner Mitunterzeichnerin und meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat beauftragt die Frau Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck, Gespräche mit allen beteiligten BetreiberInnen der
stadtnahen Seilbahnbetriebe sowie mit dem
Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) aufzunehmen, damit ein
wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept
für den Fortbestand dieser wichtigen Naherholungsbetriebe für den Sommer und
Winter gewährleistet ist.
Spätestens bis 31.1.2013 soll dabei die
Frage geklärt sein, ob die Stadt Innsbruck
sich an der Finanzierung der Seilbahnverbindung Mutterer Alm - Axamer Lizum beteiligt. Wenn ja, sollen auch die genauen Kosten dieser Finanzierungsbeteiligung feststehen und ob eine solche Finanzierungsbeteiligung mit dem Beihilfenrecht der Europäischen Union (EU) zu vereinbaren ist.
Spätestens bis 31.1.2013 soll dabei die
Frage geklärt sein, welche Maßnahmen die
Stadt Innsbruck unternimmt, damit insbesondere ein dauerhafter Fortbestand des
Schibetriebes am Patscherkofel im bisherigen Umfang und des Naherholungsgebietes
Patscherkofel im Sommer gewährleistet ist.
Kritzinger, Gruber, Hitzl, Jahn, Dipl.Ing.in Sprenger und Mag. Dr. Platzgummer,
alle e. h.
Mein Antrag bezieht sich auf das Erholungsgebiet Patscherkofel, Mutterer Alm