Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf
- S.59
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Mich hätte bei diesem Beschluss, den wir jetzt fassen, die angesprochene Dienstbarkeit interessiert, dass man sozusagen eine Sicherheit
bekommt, wenn der Verwendungszweck auf diesem Grundstück wegfällt.
Ist diese Dienstbarkeit noch in Verhandlung oder kommt die noch? Ich habe genau diesen Punkt im Stadtsenat angesprochen, worauf man gesagt hat,
dass das unrealistisch ist und dass man das nicht benötigt. Es war damals
von der weiteren folgenden Finanzierung noch nicht die Rede, obwohl dieser Vertrag schon weitgehend beim Abschluss war. Von dieser Seite her
hätte es mich interessiert, in welcher Form das jetzt kommt bzw. falls es
Schwierigkeiten gibt, ob man die Schenkung zurücknehmen und das Prekarium für die neue Fläche belassen kann, weil dann hätten wir die Sicherheit, dass die Grundstücke uns in jedem Falle weiter gehören. Die Chance
hätten wir noch, aber wenn die Schenkung schon durchgeführt worden ist,
geht das natürlich nicht mehr.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich möchte eine Aufklärung
bringen, warum das nicht in einem geschehen ist. Ich habe den Vorlagebericht für die Übereignung der beiden Grundstücke bei mir, in dem es heißt,
dass seitens der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, nach ursprünglicher Ablehnung nun mehr in Anbetracht der positiven Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, und Tiefbau, und dem von dortiger
Seite bestätigtem Erfordernis zur Grundstücksvereinigung der unentgeltlichen Überlassung der benötigten städtischen Zwickelgrundstücke, die Zustimmung erteilt wurde. Das ist ein bisschen ein Schachtelsatz, aber jetzt
kommt das wichtige: Sämtliche mit der Übertragung notwendigen vertraglichen und damit gebührenrechtlich verbundenen Aufwendungen sollten
vom Tiroler Blinden- und Sehbehinderten-Verband (TBSV) getragen werden.
Weiters hat die Mag.-Abt. IV darauf hingewiesen, dass mit der
unentgeltlichen Übertragung dieser Grundflächen eine großzügige Vorleistung seitens der Stadt Innsbruck erbracht wird und ein finanzielle Beteiligung an der geplanten Investition in Form von Subventionsmittel nicht
mehr vorgesehen werden kann. Das ist die Ursache dafür, weil wir damals
gemeint haben, dass wir den Grund geben und die Geschichte damit erledigt ist. Daher sind diese beiden Dinge zeitlich versetzt gekommen.
GR-Sitzung 14.7.2005