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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf

- S.27

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- 447 -

Ich finde es gut, wenn man sagt, dass
man sich getäuscht hat und das wieder
ändern möchte. Es freut mich auch, dass
die Innsbrucker Grünen einen kleinen
Beitrag zu dieser Aufklärung leisten
konnten.
GR Grünbacher: Die Wortmeldung der
Frau Bürgermeisterin bzw. ihre letzten
Sätze lassen es so erscheinen, als würde
sie für diese € 25.000,-- kämpfen, aber die
Mitglieder des Ausschusses für Finanzen
und Subventionen, wären dagegen
gewesen. Es war schon so, dass ursprünglich ein Antrag über € 25.000,-vorgelegen ist. Das möchte ich nur
deshalb klarstellen, damit es nicht so
aussieht, als wären die Mitglieder des
Ausschusses für Finanzen und Subventionen, die Bösen, welche die Subvention auf
€ 20.000,-- heruntergesetzt hätten.
(Bgm. Zach: Wirklich nicht.)
Selbstverständlich haben wir immer
gesagt, dass das Land Tirol 50 % und die
Stadtgemeinde Innsbruck 50 % gewährt,
wenn es eine Vereinbarung gibt. Sollte die
p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen
€ 50.000,-- bekommen, dann hätte ich
auch für diesen Betrag gestimmt. Das ist
nicht das Thema, sondern das war damals
einfach eine Information.
(Bgm. Zach: Das ist richtig.)
GR Wanker: Um solche Dinge zu
vermeiden, ersuche ich nur, vorher eine
Information zu geben. Wenn der Obmann
des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen, nicht einmal Bescheid
weiß, so ist das keine geeignete Vorgangsweise.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: In
diesem Fall darf ich noch einmal klarstellen, dass der schriftliche Antrag auf
€ 25.000,-- gelautet hat und über Vorschlag von Vertretern der Fraktion "Für
Innsbruck" die Subvention auf € 20.000,-abgesenkt wurde.
Wir haben gemeint, wenn die Kulturreferentin der Stadt Innsbruck einen geringeren Antrag stellt, dann können wir dem
auch zustimmen. Dass jetzt von der
gleichen Fraktion ein Antrag für eine
höhere Subvention gestellt wird, ist eine
etwas sonderbare Vorgangsweise.
GR-Sitzung 28.6.2007

Ich glaube, dass mein Klubobmann,
GR Wanker, hier völlig Recht hat. Man
sollte vorher sagen, dass es hier offensichtlich ein Irrtum oder eine Fehleinschätzung war. Unter diesen Umständen wäre
das in Ordnung. Die Abwicklung ist
jedenfalls etwas sonderbar, weil hier ein
Rückzieher gemacht wird und das durch
einen offiziellen Antrag der gleichen
Fraktion. Das wollte ich noch einmal
klargestellt haben.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
glaube, das wurde für jeden klar und
verständlich ausgeführt.
Beschluss (einstimmig):
Gemäß Abänderungsantrag von
GR Kaufmann (Seite 445), wird der
Subventionsbetrag von € 20.000,-- auf
€ 25.000,-- erhöht.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf.

10.3

IV 370/2007
p.m.k. - Plattform mobiler
Kulturinitiativen, Viaduktbogen
20, Ausgleichsabgabe im Zusammenhang mit dem Zu- und
Umbau im Anwesen Viaduktbogen 19 und 20, Sondersubvention

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionen vom 19.6.2007:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der
p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen,
Viaduktbogen 20, für die Ausgleichsabgabe, die laut Bescheid des Stadtmagistrates
Innsbruck vom 2.5.2007 im Zusammenhang mit dem Zu- und Umbau im Anwesen Viaduktbogen 19 und 20 vorgeschrieben wird, eine Sondersubvention in der
Höhe von € 23.100,--.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf.