Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf

- S.66

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- 486 -

Dabei soll das Hauptaugenmerk auf eine
sozial gerechte Regelung im Sinne der
Kultur und der Attraktivität der Stadt Innsbruck als zentraler Veranstaltungsort in
der gesamten Region gelegt werden.
Buchacher, Blum, Grünbacher, Marinell,
Mag. Yildirim, StR Dipl.-HTL-Ing. Peer,
Dr. Pokorny-Reitter, Weber, alle e. h.
Nach dem Beschluss des Innsbrucker
Gemeinderates, einem Veranstalter die
fällige Vergnügungssteuer für eine
Großveranstaltung aufgrund einer
Verwendungszusage zu erlassen, hat bei
anderen Veranstaltern für berechtigte
Aufregung gesorgt, da sich diese doch
nach dem Gleichheitsgrundsatz unfair
behandelt fühlen.
Gleichzeitig ist daraus eine Grundsatzdiskussion über die Konkurrenzfähigkeit der
Stadt Innsbruck als Veranstaltungsort
aufgrund der vergleichsweisen, höheren
Belastungen entstanden.
Dabei wurde auch ins Treffen geführt, das
die Olympiaworld Innsbruck wesentlich
besser ausgelastet werden könnte, wenn
die fiskalen Belastungen an die übrigen
Landeshauptstädte angepasst bzw.
günstiger gestaltet würden.
Die Dringlichkeit ist durch die geschaffene
Rechtsunsicherheit, die Pläne vieler
Veranstaltungen und die mangelnde
Auslastung diverser Veranstaltungsräumlichkeiten gegeben.

27.5

I-OEF 74/2007
Glücksspielautomaten bzw.
Wettbüros, Maßnahmen zur
Durchsetzung des bestehenden
Verbotes (GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnern folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es möge geprüft werden, ob auf EDVBasis oder anderer geeigneter Maßnahmen das bestehende Verbot des so
genannten "kleinen Glücksspiels" in der
Stadt Innsbruck durchgesetzt werden
kann.

GR-Sitzung 28.6.2007

Weiters soll geprüft werden, welche
Maßnahmen ergriffen werden können,
damit Jugendliche unter achtzehn Jahren
der Zutritt zu Glücksspiel- und Wettbetrieben wirksam verwehrt werden kann. Dies
gilt natürlich ganz besonders für die Inbetriebnahme von Glücksspiel- und Wettgeräten.
Buchacher, Blum, Grünbacher, Marinell,
Mag. Yildirim, StR Dipl.-HTL-Ing. Peer,
Dr. Pokorny-Reitter, Weber, alle e. h.
Die Wettbetriebe und Glücksspiellokale
nehmen immer mehr zu. Obwohl gerade
dieser "Wirtschaftszweig" für die Gesellschaft mehr als verzichtbar ist, bleibt kaum
ein Stadtteil oder eine Straße in der Stadt
Innsbruck von diesen Spielstätten
verschont. Dabei werden diese ganz
gezielt in Wohngegenden platziert, wo
ohnehin sozial benachteiligte Menschen
leben.
Diese Häufung der Spielmöglichkeiten
beweist, dass die "Nachfrage", aber auch
die Spielsucht gegeben ist, die nicht nur
die Betroffenen, sondern auch deren
Familien in den Ruin treiben.
Wenn dann von den Betreibern auch noch
versichert wird, es handelt sich bei den
jeweiligen Automaten, rein um unentgeltliche "Geschicklichkeitsspiele", dann ist
dies eine Verhöhnung der Tatsachen und
von der Behörde mit der gebotenen Härte
zu begegnen.
Selbst das Bundesministerium für
Finanzen weiß in einer Stellungnahme um
die Manipulationsmöglichkeiten dieser
Wett- und Glücksspielautomaten, zum
Beispiel mit einer Fernbedienung.
Die leichte Verfügbarkeit von Geldspielautomaten in vielen Lokalen stellt eine große
Gefahr für potentiell, spielsüchtige
Menschen dar. Dabei werden oft die
Jugendschutzgesetze gerade in kleineren
Spiellokalen nicht eingehalten. Fachleute
schätzen, dass bereits jede bzw. jeder
dritte Spielsüchtige unter achtzehn Jahre
alt ist; sechs Prozent sind sogar jünger als
vierzehn Jahre.
Wenn also nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz beim festgestellten Tatbestand des "kleinen Glücksspiels", die Stadt
Innsbruck lediglich die Besteuerung nach
dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz als