Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.76
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 496 -
das Beispiel zitierst, dann müsstest du den
Antrag überhaupt schon zurückziehen.
GR Heis: Der Antrag ist von meiner Seite
ausgegangen. Wie schon angeführt
wurde, hatte ich Kompetenz und dies über
Jahrzehnte. Es wurde heute auch der
Haydnplatz angesprochen, wo ein
Alkoholverbot in diesem Sinne besteht. Ich
war oft mit der Funkstreife im Einsatz, weil
Betrunkene - ich möchte nicht Sandler
sagen - die Parkbänke am Haydnplatz
blockiert haben. Die Eltern wurden
dadurch mit ihren Kleinkindern vertrieben.
Diese Ausschreitungen hat man durch das
Alkoholverbot einbremsen können.
In der Gutenbergstraße wohnen teilweise
sozial Schwächere, die den Haydnplatz
bevölkert haben. Diese haben dann
Alkohol konsumiert und dadurch kam es
zu Exzessen. Jetzt haben wir die gleiche
Situation an verschiedenen Plätzen und
Orten in der Stadt Innsbruck. Die Polizei
weiß das. Es wurden verstärkt Streifen
eingesetzt, um dem Problem Herr zu
werden.
Aber was tut man? Man hat keine
rechtlichen Maßnahmen, um das zu
verhindern. Es wäre daher der Antrag eine
Möglichkeit. Ich schließe mich den
Kollegen von der ÖVP an, dass geprüft
werden muss - wie ich schon einleitend
gesagt habe -, ob es sich um Bundesoder Landesstraßen handelt. Auf Straßen
und Plätzen der Gemeinde ist das für mich
eine selbstverständliche Sache, dass das
möglich ist. Auf Bundes- und Landesstraßen könnte es ein bisschen problematischer werden.
Es soll geprüft werden, inwieweit das
möglich ist, und dann sollte der Antrag wie GR Grünbacher ausgeführt hat diskutiert werden. Wir treten total für eine
Verordnung ein, um diesen Sachen Herr
zu werden. Das hat nichts damit zu tun,
dass wir den Alkohol generell verbieten
wollen. Es gibt die Straßenkaffees und die
Gastgärten usw. Es ist aber möglich, wie
in Amerika - GR Mair hat das in seinem
Antrag richtig formuliert - dass die
Jugendlichen die alkoholischen Getränke
in Tüten geben, aber das ist genauso
strafbar. Das hat GR Mair vergessen in
seinem Antrag zu erwähnen. Wenn
jemand von der Polizei erwischt wird, der
GR-Sitzung 28.6.2007
ein Bier in der Tüte trinkt, wird dieser
genauso abgestraft, als würde er das Bier
so trinken.
Das wäre eine Handhabe, um diesen
Auswüchsen Herr zu werden. Daher sollte
der Antrag
vom Stadtsenat geprüft werden und dann
sollten wir darüber noch einmal im
Gemeinderat diskutieren.
Der Antrag ist deshalb dringend, weil
wenn ich diesen normal einbringe, erst im
nächsten Jahr eine Lösung gefunden wird.
Deshalb glaube ich, dass es schon
notwendig wäre, wenn man das in der
Weise beschließt. Ich danke für die
Aufmerksamkeit.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das
Alkoholverbot am Haydnplatz hat sich
grundsätzlich bewährt, auch wenn es nicht
so konsequent durchgezogen werden
kann, wie wir uns das manchmal wünschen. Natürlich wird dort getrunken und
wenn die Polizei oder Wachkörper
kommen, dann werden die alkoholischen
Getränke verräumt. Es hat dies aber
dämpfend gewirkt und das war ein
wichtiger Beitrag, um dort die Dinge in den
Griff zu bekommen.
Es geht hier überhaupt nicht darum, dass
verhindert werden soll, dass Personen
alkoholkrank werden. Die Jugendlichen,
die dort trinken, sind keine Alkoholiker,
überhaupt nicht. Das ist nun einmal - ich
würde so sagen - die Art der Jugend,
Grenzen auszuloten. Diese machen sich entschuldige Herr Sportreferent, dass ich
das Wort benütze - fast einen Sport
daraus, zu provozieren und zu trinken. Es
wird darauf geschaut, welcher Jugendliche
mehr aushält und das ist furchtbar lustig.
Ich bin überzeugt, wenn die Jugendlichen
erwachsener werden, dass diese den
Alkohol konsumieren wie andere erwachsene Menschen auch.
Ich sage deshalb, dass man der Jugend
auch Grenzen setzen muss. Ich habe drei
Kinder erzogen, denen ich bei Gott nicht
immer im Rahmen des Jugendschutzgesetzes Freiraum gelassen habe. Das
Jugendschutzgesetz ist viel zu liberal. Laut
Jugendschutzgesetz können 14- oder 15Jährige bis 1.00 Uhr ohne Aufsicht
aufbleiben bzw. können 16- oder 17-