Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.85
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- 505 -
um Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Ladurner-Keuschnigg und
Mitunterzeichnern eingebrachte dringende
Antrag (Seite 488) wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
28.10 I-OEF 79/2007
Wertstoffsammelinsel in der
Anton-Eder-Straße, Verlegung
(GR Haller)
Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Haller und Mitunterzeichnern
eingebrachten dringenden Antrag (Seite 489) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
GR Haller: Ich ersuche
um die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Hallerund Mitunterzeichnern
eingebrachte dringende Antrag (Seite 489)
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.
29.
Behandlung eingebrachter
Anträge
29.1
I-OEF 69/2006
Einrichtung einer anonymen
Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen
und Sexarbeiter, Einsetzung einer Arbeitsgruppe (GR Mair)
GR Mair: Ich darf den Antrag, der sich mit
dem Konzept um eine anonyme Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
beschäftigen soll, kurz erläutern. Die
Situation von Prostituierten in Österreich
GR-Sitzung 28.6.2007
ist bekanntlich eine schwierige, vor allem
auf Grund des Strafgesetzbuches.
Prostitution ist dort als sittenwidrig
definiert. Das zieht einen ganzen Rattenschwanz an Folgen mit sich. Man kann der
Prostitution nicht als unselbstständig
beschäftigte Person nachgehen. Das hat
auch zur Folge, wenn sich die Freier
weigern zu zahlen, dann können Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter das Geld
nirgends einklagen und nirgends verlangen, weil der Vertrag sittenwidrig ist und
diese kein Recht auf ein Geld aus einem
sittenwidrigen Vertrag haben.
Es kommt noch dazu - das kann man nur
schätzen -, dass zwischen 70 % und 80 %
der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in
Innsbruck bzw. in Österreich überhaupt
Migrantinnen und Migranten sind und dazu
noch das Problem vom Fremdenrecht
komplizierend hinzukommt. Kurzum aus
der Sicht von Sexarbeiterinnen und
Sexarbeitern ergibt sich, dass sie oft in
sehr schwierigen persönlichen Lagen sind.
Man darf nicht vergessen, dass das nicht
nur Leute sind, die arbeiten, sondern das
sind auch oft Leute mit Familien, mit
Kindern oder auch ohne Familie, die in
dieser Situation unter starkem persönlichen Druck stehen. Man muss sich nur
vorstellen, wie bei uns am Südring die
Prostitution mit illegalen Standgebühren,
mit Zuhältern und Wohnungen, die man
für Prostitution nicht mieten darf, wo dann
in regelmäßigen Abständen die Polizei
vorbeikommt und auch Verwaltungsstrafen
verhängt, organisiert ist.
Die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, hat
einen sehr guten Umgang mit den
Prostituierten in der Stadt und leistet einen
sehr wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsprävention. Die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, kommt immer dann in
Problembereiche, wenn sich zusätzliche
Schwierigkeitslagen ergeben. Das kann
das Fremdenrecht betreffen. Es gibt
natürlich auch fremdenrechtlich illegalisierte Prostituierte in der Stadt Innsbruck. Die
Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, hat in
Wahrheit keinerlei Zugriff auf Menschen,
die in der Gelegenheitsprostitution
arbeiten. Es gibt nicht nur die organisierte
Prostitution in Bordellen, wo - offiziell sind
das keine Zuhälter, weil das illegal wäre die Anreise organisiert wird.