Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf

- S.91

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- 511 -

diesem Gewerbe nachgehen. Wie gesagt,
wir sind im Bereich der organisierten
Kriminalität.
Ich möchte noch einen Punkt zum Bereich
Bordelle gegen Straßenstrich ansprechen.
GR Mair hat die Problematik der Zuhälterei angesprochen. Leider ist es so - StR
Mag. Oppitz-Plörer hat das auch schon
ausgeführt -, dass Bordelle und Straßenstrich keine kommunizierenden Gefäße
sind. Das heißt, dass es sowohl von
Seiten der Sexarbeiterinnen als auch der
Freier so ist, dass es Gruppen im Straßenstrich und in den Bordellen gibt. Wir
haben von daher keine Möglichkeit, in
dieser Form auf Zuhälterei Einfluss zu
nehmen.
Die Zuhälterei würde sehr wohl strafrechtlich verfolgt. Es hat Ansätze gegeben auch das ist in diesen Arbeitsgruppen
besprochen worden -, denn z. B. gibt es in
skandinavischen Ländern die Möglichkeit
Freier zu bestrafen. Es hat sich allerdings
herausgestellt, dass das auch keine
sinnvolle Maßnahme war, weil es hier
wieder zu einem Verdrängungseffekt
kommt. Ich glaube, dass wir in der Form
das Problem nicht lösen werden, auch
nicht im Sinne der kommenden FußballEuropameisterschaft. Allerdings hat es
aus diesen Arbeitsgruppen heraus etliche
Vorschläge gegeben, die auch weiter
geleitet worden sind. Ich kann nur
unterstreichen, dass wir keine weitere
Arbeitsgruppe benötigen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mair in der Sitzung des
Gemeinderates am 13.7.2006 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.

29.2

I-OEF 32/2007
Sieglanger Steg, FußgängerInnen- und RadfahrerInnenAbgang zum Innufer (GR Mair)

GR Mair: Der Antrag ist einfach und ich
habe diesen schon einmal vorgestellt. Der
Sieglanger Steg ist bekanntlich der Steg
von der Höttinger Au Richtung Sieglanger.
Es gibt das Problem, dass es zum
orographisch rechten Ufer, das heißt zur
Südseite des Inn, zwischen Autobahn und
GR-Sitzung 28.6.2007

Inn keinen Abgang oder Aufgang gibt. Es
geht dort ein schöner Radweg zwischen
Inn und Autobahn entlang. Es gibt zwei
Brücken, jene in Kranebitten und die
Karwendelbrücke. Dazwischen gibt es
keinen Übergang. Der Sieglanger Steg
würde in der Mitte liegen.
Es geht darum, zu prüfen, ob man dort
überhaupt - die Sache ist ein bisschen
kompliziert, denn der Grund gehört dem
Bund - statisch einen Fußgängeraufgang
bzw. -abgang sowie einen Radfahraufgang bzw. -abgang errichten kann.
Ich ersuche daher
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mair in der Sitzung des
Gemeinderates am 22.3.2007 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung zugewiesen.

29.3

I-OEF 33/2007
Innsbrucker Wahlordnung, Abänderung in Bezug auf Senkung
des Wahlalters (GR Mair)

GR Mair: Der Tiroler Landtag wird
ersucht, den § 11 der Innsbrucker
Wahlordnung (IWO) dahingehend
abzuändern, dass in der Stadt Innsbruck
zukünftig ab Vollendung des
16. Lebensjahrs gewählt werden kann. Die
Frau Bürgermeisterin wird ersucht, dem
Tiroler Landtag diesen Beschluss zur
Kenntnis zu bringen. Dieser Antrag
stammt aus dem März dieses Jahres. Es
schadet trotzdem nicht, das dem Tiroler
Landtag mitzuteilen, denn man kann
vielleicht etwas beschleunigen. Bis Ende
des Jahres muss die Sache sowieso
umgesetzt sein.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
sehe diesen Antrag als überholt an. Denn
die Vorbereitung der entsprechenden
gesetzlichen Änderung ist im Land Tirol
bereits im Gange.
GR Mair: Ich stelle den Antrag