Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.103
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Ich möchte noch darauf hinweisen, dass
Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Tiefenthaler bei
seiner damaligen Untersuchung sehr wohl
die Kriterien, anhand der man sich bei der
Entwicklung so eines Innsbrucker Modells
orientieren könnte, vorgegeben hat. Diese
listet mein Antrag auf.
Ich möchte noch ganz kurz auf die Stadt
Zürich eingehen. Wir haben heute zu
vielem schon sehr lange gesprochen. Das
ist zu dem Antrag mein letzter Beitrag. Ich
behaupte nämlich, dass wir weder ein
Innsbrucker Modell, weil das nicht von der
Lärmsituation in der Stadt Innsbruck
ausgeht, noch ein echtes Modell wie in der
Stadt Zürich haben. Der Flughafen Zürich
Unique, ein börsennotiertes privates
Unternehmen, hat seit dem Jahr 1980
lärmabhängige Gebühren. Diese bestehen
aber nicht so wie in der Stadt Innsbruck
nur aus lärmabhängigen Landegebühren.
Es gibt auch eine lärmabhängige Passagiertaxe pro Passagier, der Lärmtaler oder
Lärmfranken genannt wird.
Es gibt einen Nachtrandzuschlag. Bei
lauten Maschinen, die zur Tagesrandzeit,
aber natürlich mit anderen Betriebszeiten,
weil der Flughafen Zürich ein internationaler Großflughafen ist, landen, wird dieser
eingehoben. Interessant ist, dass es auch
seit dem Jahr 1997 eine Gebühr auf die
Schadstoffemission gibt. Das heißt, dass
Flugzeuge mit viel Kerosinausstoß stärker
pönalsiert sind als solche, die wenig
Kerosinausstoß haben. Das ist auch eine
interessante Variante.
Ein großer Unterschied ist Folgender: Der
Flughafen Unique in Zürich hat keine
Aufkommensneutralität. Unsere Lärmabhängigen sind aufkommensneutral. Das
heißt, dass der Flughafen aus diesen
Gebühren im Jahr 2005 an die € 112.000,- eingenommen hat. Letztes Jahr lag die
Summe unter € 100.000,--, so bei einem
Betrag von € 70.000,--. Aber, das ist kein
Überling für den Flughafen, sondern er hat
im Gegenzug, damit das aufkommensneutral ist, sämtliche Landegebühren um
€ 0,11 pro Tonne Maximalgewicht des
Flugzeuges reduzieren müssen. Wir
konnten keine Mehreinnahmen lukrieren,
um sie zweckgewidmet für Schallschutzmaßnahmen zu verwenden. In der Stadt
Zürich gibt es das sehr wohl. Dort haben
sie im Jahr 2005 aus den lärmabhängigen
GR-Sitzung 28.6.2007
Gebührensystem SFR 50 Mio eingenommen und davon allein SFR 11 Mio in
Lärmschutzfenster für die Flughafenanrainer investiert.
Ich finde, dass das interessante Ansätze
sind und ich denke, dass wir noch einiges
zu tun hätten, aber dazu dann mehr bei
meinem Antrag hinsichtlich der Lärmschutzfenster, wo wir im Umweltschutzausschuss auch schon darüber diskutiert
haben. Es harrt dazu auch ein Antrag von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger immer
noch der Umsetzung.
Mein Antrag zu den Schallschutzfenstern
lautet:
Die Mag.-Abt. III, Umwelttechnik und
Abfallwirtschaft, wird beauftragt, in
Zusammenarbeit mit der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), dem Amt der
Tiroler Landesregierung - Technischer
Umweltschutz sowie dem FlughafenUmweltforum (FLUF) und anderen
Expertinnen und Experten Richtlinien für
die Förderung von Lärmschutzfenstern bei
Flughafenanrainerinnen und Flughafenanrainern auszuarbeiten.
Diese sind nicht als Ersatz, sondern als
immissionsseitige Ergänzung emissionsseitiger Fluglärmreduktionsmaßnahmen zu
sehen.
Das lehnt sich natürlich an einen Antrag
von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger an.
Ich habe im Antrag nicht verhehlt, dass
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger im
Jahr 2004 einen ähnlichen, aber nicht
ganz identischen Antrag eingebracht
haben. Der Antrag wurde sogar vom
Gemeinderat einstimmig angenommen.
Der Aufsichtsrat der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) hat gesagt, dass
das jetzt noch nicht machbar ist, weil das
Umgebungslärmschutzgesetz des Bundes
noch fehlt. Dieses Gesetz sollte Lärmschutzkarten und -pläne sowie daraus
abzuleitende Maßnahmen beinhalten. Man
kann dann sagen, welche Anrainer auf
Grund des Lärms überhaupt ein Anrecht
auf so eine Förderung haben und welche
nicht.
In das gleiche Horn hat bei der letzten
Sitzung des Umweltschutzausschusses
verbal GR Buchacher gestoßen. Ich sehe
mich durchaus mit mehreren hier im