Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.145
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eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters unter eigener
Verantwortung so zu leiten, wie es das Wohl des Unternehmens unter
Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer
sowie des öffentlichen Interesses erfordert. Er ist verpflichtet, bei seiner
Geschäftsführung die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die
Satzung sowie die vom Aufsichtsrat erlassene GO und weitere gefasste
Beschlüsse zu beachten.
Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für
die gesamte Geschäftsführung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit
einfacher Stimmenmehrheit, er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder
anwesend sind. Jedes Mitglied des Vorstandes führt den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener
Verantwortung.
Quartalsberichte
Gem. § 81 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 der Satzung hat der
Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über
den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens im Vergleich
zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung schriftlich zu berichten. Diese gesetzliche Auflage hat der Vorstand
in den Prüfungsjahren vollständig erfüllt.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern, ohne Einrechnung der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 110 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertreter. In Entsprechung der diesbezüglichen Bestimmungen des Syndikatsvertrages hat
die Aktionärin Stadt Innsbruck fünf und die Aktionärin TIWAG drei Personen anlässlich der Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates in der
Außerordentlichen Hauptversammlung vom 4.4.2006 namhaft gemacht.
Funktionsperiode des
Aufsichtsrates
Die Funktionsperiode des amtierenden Aufsichtsrates begann im Jahr
2006, die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte in der Außerordentlichen Hauptversammlung vom 4.4.2006, die konstituierende
Sitzung des Aufsichtsrates mit der Wahl des Vorsitzenden und seines
Stellvertreters fand am 4.5.2006 statt. In Anlehnung an Pkt. 4.4 des
Syndikatsvertrages hat die Stadtgemeinde Innsbruck den ARVorsitzenden und die TIWAG den Stellvertreter des AR-Vorsitzenden
nominiert. Die Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder wurde im Sinne des § 91 AktG zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet.
In diesem Zusammenhang war zu bemerken, dass die Wahl der Mitglieder des vormaligen Aufsichtsrates im Jahr 2000 stattgefunden hat
und somit dessen Funktionsperiode bereits im Juli 2005 abgelaufen
wäre, was seinerzeit allerdings übersehen worden ist. Der Aufsichtsrat
hat damals trotz Ablauf seiner Funktionsperiode weitergearbeitet und in
den drei nachfolgenden Sitzungen Beschlüsse gefasst. Diese Situation
machte eine nachträgliche Sanierung erforderlich, die vom nun amtierenden Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung am 4.5.2006 mit
einstimmigem Beschluss erledigt worden ist.
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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