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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf

- S.161

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Subfonds

Gemäß den Anlagerichtlinien durften nämlich für den Spezialfonds auch
Anteile an Subfonds (andere Kapitalanlagefonds) erworben werden, die
grundsätzlich von derselben Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wurden. Kostenmäßig war dieser Umstand insofern relevant, als dass der
IKB AG als Investor durch derartige Veranlagungen keine Kostennachteile entstehen durften. Die Verwaltungsgebühren solcher
Subfonds wurden dem Spezialfonds refundiert und minderten somit die
Investment Management Gebühr. Sowohl im Jahr 2005 (€ 10.252,66)
als auch 2006 (€ 25.644,38) erfolgten derartige Rückvergütungen.

Anlagebeirat

Anlässlich der Gründung des Spezialfonds wurde ein Anlagebeirat eingerichtet. Die Hauptaufgaben dieses Anlagebeirates liegen in der Überwachung der Verwaltung des Fondsvermögens durch die KAG und den
Investment Manager sowie in der Beratung der IKB AG in Zusammenhang mit strategischen Anlageentscheidungen.

Depotbank, KAG und
Investment Manager

Als Ergebnis der durchgeführten Ausschreibung wurde als Depotbank
ein österreichisches Kreditinstitut beauftragt. Als KAG und zugleich als
Investment Manager fungierte ebenfalls ein österreichisches Unternehmen. In diesem Zusammenhang wurde am 3.3.2004 ein
Depotbank- und Spezialfondserrichtungsvertrag sowie ein Investment
Management Vertrag abgeschlossen.

Vertragliche Grundlagen

Neben grundsätzlichen Vertragsbestimmungen enthielten diese Vertragswerke in ihren Anlagen u.a. Bestimmungen über Anlageziele, Anlagerichtlinien, Benchmarks, Gebühren und Transaktionskosten sowie
Berichterstattung.

Anlageziele

Die Kernaussage der Anlageziele lag darin, dass „die Veranlagung unter
dem Gesichtspunkt des Vorranges der Sicherheit bei gleichzeitig höherer Ertragskraft vorgenommen werden sollte“. Die Rendite sollte daher
über der jeweiligen Geldmarktverzinsung liegen. Des Weiteren fand
diese Sicherheitsorientierung ihren Niederschlag darin, dass ein Kapitalerhalt am Ende des jeweiligen Planungshorizontes gegeben sein sollte.

Anlagehorizont

Das Veranlagungsvolumen wurde abrechnungstechnisch, abhängig vom
Anlagehorizont, in 2 Rechnungskreise unterteilt. „Rechnungskreis 1“
ging hauptsächlich auf den Verkaufserlös der Investmentfonds zurück
und umfasste insgesamt ein Startvolumen von € 45.524.500,00. „Rechnungskreis 2“ wurde fast zur Gänze aus dem Verkaufserlös der Pfandbriefe
dotiert
und
betrug
zum
Fondsbeginn
gesamt
€ 35.858.200,00. Gemäß den vertraglichen Vorgaben war der „Rechnungskreis 1“ zu 2/3 mit einem Anlagehorizont von etwa 3 Jahren und
zu 1/3 mit einem Anlagehorizont von etwa 5 Jahren zu veranlagen,
„Rechnungskreis 2“ wurde mit einem Anlagehorizont von etwa
10 Jahren veranlagt.

Anlagerichtlinien

In den Anlagerichtlinien wurden Bestimmungen über die zulässigen
Veranlagungsformen samt detaillierten Restriktionen (wie Mindest- und

Zl. KA-01179/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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