Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.169
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Wasserwerkes zurückgehende Verpflichtung erstreckte sich jedoch maximal bis zum Höchstbetrag einer Kaufpreisrate von € 4,36 Mio. und nur
so lange, bis die Kaufpreisforderung der Stadt aus dem Verkauf der
beiden Betriebe samt Zinsen getilgt war.
Nachdem der Schwellenwert erstmalig im Jahr 2000 überschritten worden ist und sich die Ausgleichszahlungen aufgrund des stetig ansteigenden Zuschussbedarfes des GSB konstant erhöht und ab dem Jahr
2002 die volle Kaufpreisrate in der Höhe von € 4,36 Mio. erreicht haben, ist diese Forderung dem Tilgungsverlauf entsprechend im Jahr
2005 mit einer Restausgleichszahlung von € 1,764 Mio. beglichen worden. Bis dahin hatte die IKB AG der Stadtgemeinde Innsbruck insgesamt eine Summe von € 19,227 Mio. an Ausgleichszahlungen zu leisten.
Abfertigungsregelung
bei Übertritten
Im Personalübereinkommen vom 5.9.1994 hat sich die IKB AG verpflichtet, innerhalb von 10 Monaten nach Inkrafttreten des Kollektivvertrages mit übertrittswilligen städt. Bediensteten ein Arbeitsverhältnis zu
begründen. Diese seinerzeitige Zusage wird, nunmehr als KannBestimmung, weiter praktiziert. Die im KV verankerten Sonderbestimmungen bei Übertritten sehen in solchen Fällen für alle von der Dauer
der Dienstzeit abhängigen Ansprüche eine vollständige Anrechnung der
städt. Dienstzeiten vor. Bis Ende 2002 sind insgesamt 24 DienstnehmerInnen der Stadt zur IKB AG übergetreten, wodurch sie sich u.a. den
Abfertigungsanspruch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gewahrt haben.
Im Zusammenhang mit der Einführung des Systems der „Abfertigung
neu“ ab 1.1.2003 kam es im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin zu
einer neuen Abfertigungsregelung in der Weise, als an einem Übertritt
Interessierten die Hälfte der bei der Stadt erworbenen Abfertigungsansprüche bei einem Ausscheiden ausbezahlt und von der IKB AG getragen werden. Im Sinne dieser Neuregelung sind bisher 4 Bedienstete zur
IKB AG übergetreten. Im Rahmen der letzten Übertrittsfälle (zum 1.10.
und 1.12.2006) beliefen sich die Abfertigungszahlungen auf insgesamt
€ 11.953,--, wovon zum Prüfungszeitpunkt ein Betrag in der Höhe von
€ 7.599,-- (aus dem Übertritt zum 1.12.2006) mangels unterbliebener
Vorschreibung durch den GSB noch nicht refundiert worden ist.
Die Magistratsabteilung IV hat zur betreffenden Angelegenheit angemerkt, dass irrtümlicherweise seitens der Buchhaltung der IKB AG für
diesen Vorgang eine falsche Lohnart herangezogen und dadurch die
automatische Vorschreibung nicht aktiviert worden sei. Dies sei zwischenzeitlich aber bereinigt und der angesprochene Fehlbetrag refundiert. Die IKB AG hat dazu mitgeteilt, dass im Zuge der Bezahlung der
Rechnung des GSB Nr. 5 am 1. Mai 2007 die in Rede stehende Abfertigungszahlung an den GSB der Stadt überwiesen worden ist.
Freiwillige Abfertigung
Zl. KA-01179/2007
Im Herbst 2006 ist der Leiter des damaligen Geschäftsbereiches Informationssysteme in den Ruhestand getreten. Sein Dienstverhältnis zur
Stadtgemeinde Innsbruck, von welcher er seinerzeit der IKB AG zur
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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