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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf

- S.17

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natürlich auch Hospizcharakter haben.
Selbstverständlich sind in den Wohn- und
Pflegeheimen das Pflegepersonal und
auch die Pflegehelferinnen bzw. Pflegehelfer hinsichtlich der Sterbebegleitung
geschult. Das ist keine Frage, aber im
Prinzip scheitert es, so wie bei den Ergound Physiotherapien, letzten Endes am
Personalzumessungsschlüssel, der vom
Land Tirol vorgegeben wurde.
Das wurde jetzt durch die Einführung des
BAGS-Kollektivvertrages verschärft bzw.
verkürzt. Selbstverständlich wird in den
Wohn- und Pflegeheimen seit vielen
Jahren Sterbebegleitung geleistet. Ich
glaube, dass die Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter der Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD)
laufend geschult werden, um diese
Herausforderung im Rahmen der Möglichkeiten, die hier gegeben sind, zu bestehen.
Ich würde mir auch noch mehr Personal
und mehr Einsatz wünschen. Wenn man
aber die Kosten im Sozialbereich insgesamt ansieht, dann kann man erkennen,
dass wir in keinem Aufgabenbereich der
Stadt Innsbruck und des Landes Tirol so
enorme Kostensteigerungen wie im
Sozialbereich in der Rehabilitation haben.
Das ist wieder eine Steigerung von mehr
als 10 %. Wenn man verantwortungsbewusst handelt, muss man nicht nur sein
soziales Gewissen einbringen, sondern
auch Kostenüberlegungen und wirtschaftliche Überlegungen einfließen lassen. Dies
um das Ganze in einem Rahmen zu
halten, sodass wir sagen können, das
müssen wir finanzieren und uns leisten,
damit wir die entsprechende Daseinsvorsorge in Zukunft für die älteren Menschen
dieser Stadt gewährleisten können.
GR Nordholm: Wir sind natürlich für den
Bau des Wohn- und Pflegeheimes am
"Lohbach 2". Das ist eine sehr vernünftige
Sache. Wenn aber ein solch wichtiger
Punkt als Nachtrag kommt und man im
Prinzip in fünf Minuten über einen Betrag
in der Höhe von € 18 Mio entscheiden soll,
muss ich für unsere Fraktion Stimmenthaltung anmelden. Das ist mir einfach zu
kurzfristig!

GR-Sitzung 13.12.2007

Ich gehe davon aus, dass das Hand und
Fuß hat, aber trotzdem hätten wir uns
diesen Akt genauer anschauen wollen.
GRin Mag.a Mayr: Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger hat in der Beantwortung auf die Fragen von GRin Dr.in Krammer-Stark fast alles hineingepackt bis auf
einen Aspekt.
GRin Dr.in Krammer-Stark hat festgestellt,
wenn es tatsächlich so ist, dass die Wohnund Pflegeheime Hospizcharakter hätten,
dann würde die seelsorgliche Hospizbetreuung fehlen. Genau das stimmt nicht!
Es gibt in jedem Wohn- und Pflegeheim
Seelsorger bzw. Seelsorgerinnen, die sehr
wohl diesen Teil auf sich nehmen.
(StRin Mag.a Schwarzl: Seelsorger und
Sterbebegleitung ist etwas anderes.)
Die Leute werden in den letzten Tagen
und Stunden nicht allein gelassen, denn
es ist fast immer jemand bei ihnen. Es
wurde auch immer wieder das Hospiz
angefragt, die dann dort auch diese
Sterbebegleitung machen.
Zum Unterschied zwischen der ambulanten Pflege und dem Aufenthalt in einem
Wohn- und Pflegeheim möchte ich
anmerken, dass vor einigen Tagen eine
verzweifelte Frau mit Folgendem an mich
herangetreten ist: Bis vor wenigen Tagen
hatte sie zur Pflege der Schwiegermutter
eine tschechische Krankenschwester - das
gibt es ab 1.1.2008 nicht mehr -, die aber
auch in der Summe viel Geld kostet.
Inzwischen ist die Schwiegermutter in der
Nacht derart unruhig, sodass es für diese
tschechische Krankenschwester nicht
mehr zumutbar ist. Es ist für alle eine
Erleichterung, letztlich auch für die
Schwiegermutter, wenn sie in eine
professionelle Pflege kommt. Soviel zum
Charakter zwischen einer ambulanten
Pflege und Anstalts- oder Heimpflege.
(Beifall)
GR Grünbacher: Ich möchte zu GR Nordholm ac hoc etwas sagen: Es ist schon
richtig, dass ein Nachtrag über € 18 Mio
etwas gewöhnungsbedürftig ist. Gewöhnungsbedürftig ist aber erst ein Zehntel
von dem, was wir am nächsten Freitag
wahrscheinlich beschließen werden. Alles,
was wir bis jetzt haben, ist ein leeres Blatt
und nicht mehr.