Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.411

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(zu Punkt 47.)

Zl. KA-00729/2020
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
IV. QUARTAL 2019
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, IV. Quartal 2019 eingehend behandelt und erstattet
mit Datum vom 12.03.2020 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 17.02.2020, Zl. KA-00729/2020,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in
der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von
öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge

Lukrierung
Skontoabzug

Von der Kontrollabteilung wurde ein Beleg des Amtes für Schule und
Bildung der MA V behoben, mittels welchem eine Auszahlung
für Schulmöbel im Betrag von brutto € 2.204,21 erfolgt ist. Die Kontrollabteilung bemängelte dabei, dass der vom Lieferanten angebotene 2 %ige Skontoabzug (brutto € 44,08) trotz Bezahlung innerhalb der
30-tägigen Skontofrist durch die Stadt (zunächst) nicht berücksichtigt
worden und somit der vollständige Rechnungsbetrag zur Auszahlung
gelangt ist.
Über Hinweis der Kontrollabteilung an die zuständige Sachbearbeiterin erbat diese beim Lieferanten die Rücküberweisung des nicht lukrierten Skontobetrages. In weiterer Folge wurde der reklamierte Betrag vom Lieferanten refundiert.

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Zl. KA-00729/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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