Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf

- S.59

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2007_10-Dezember.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2007
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 930 -

Es ist aber tatsächlich so, wie es StRin
Dr.in Pokorny-Reitter sagt, dass es eine
Wissenschaft für sich ist.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Dr.in Waibel in der Sitzung
des Gemeinderates am 18.10.2007
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

18.6

I-OEF 109/2007
Bauvorhaben der Stadtgemeinde
Innsbruck, Erhöhung der Attraktivität des Passivhausstandards
(GR Haller)

GR Haller: Ich ersuche,
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Das Land Tirol überarbeitet derzeit die
Tiroler Bauordnung (TBO) und deshalb ist
das jetzt auch der richtige Zeitpunkt. Die
Änderung im Sinne dieses Antrages hätte
den Vorteil, dass durch die neue Berechnung der Baumassendichte der Nachteil
gegenüber einem nicht dem Passivhausstandard entsprechenden Gebäude
ausgeglichen wird.
Da Bauten im Nachhinein bis zu 20 cm
ohne Baugenehmigung isoliert werden
dürfen, ist es eigentlich mit dem Abstand
nicht so tragisch; jedenfalls sehe ich es
nicht so.
Der Vorteil für den Bauträger wäre, dass
es für 12 % bis 15 % mehr verkaufbare
Nutzfläche ein wirksames Argument gibt,
im Passivhausstandard zu bauen. Der
Vorteil für die Umwelt ist Folgender: Wenn
man bedenkt, dass 40 % des weltweiten
CO2-Ausstoßes durch kalorische Kraftwerke verursacht und in Europa 75 % der
Energie mit kalorischen Kraftwerken
produziert werden, kann man schon
ersehen, was eine solche Maßnahme
bringen würde.
Der Vorteil für die Stadt Innsbruck ist, dass
diese Förderung das Stadtbudget nicht
belastet. Nebenbei hat es den Vorteil,
dass Förderungen, wie Solaranlagen usw.,
wichtig sind. Aber die Förderung innerhalb
von Jahresfristen wird von den ProduzenGR-Sitzung 13.12.2007

ten aufgezehrt. Ich habe das bei meiner
eigenen Solaranlage gesehen.
Außerdem könnte die Stadt Innsbruck eine
schöne Vorreiterrolle im Sinne des
Klimaschutzes übernehmen. (Beifall)
GR Mag. Fritz: Ich teile diese Intention
völlig, denn ich halte es für sehr gut, dass
man dies im Rahmen der Tiroler Bauordnung (TBO) im Baugenehmigungsverfahren prüft. Also die Bruttogeschossflächen
und auch die Baumaßnahmendichten vom
Gesetzgeber so definieren zu lassen, dass
Wärmedämmungsmaßnahmen möglichst
gefördert werden.
Ich teile auch
die Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung,
weil es darum geht, dass die zuständigen
Ämter dazu eine Stellungnahme abgeben,
wie man das am besten machen kann.
Nur würde ich - bitte, mir das nicht übel zu
nehmen - diesen Antrag umformulieren.
Es sollte nicht
"der Gemeinderat der Stadt Innsbruck
möge prüfen …"
lauten, da der Gemeinderat nicht prüft,
sondern eine Prüfung in Auftrag gibt.
Vielleicht könnte man das einvernehmlich
auf kurzem Weg machen.
"Die zuständigen Ämter mögen prüfen …",
wenn es der Auftrag des Gemeinderates
ist, dass wir eine Stellungnahme von der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung und Verkehrsplanung, Umwelt, haben wollen.
Davon abgesehen, glaube ich auch, dass
das eine wichtige Sache ist, weil bis zu
40 % der CO2-Belastung einfach aus dem
Sektor Bauen kommen. Beim Verkehr
oder bei einem rauchenden Schornstein
der Industrie ist es offensichtlich. Dass die
schlichte Tatsache, dass wir Häuser
bauen und drinnen wohnen, bis zu 40 %
der CO2-Belastung verursacht, die man
sehr wohl reduzieren kann, ist nicht so
offensichtlich und daher danke ich
GR Haller für diesen Antrag.
Wenn wir damit eine Chance beim Land
Tirol haben, dann glaube ich, haben wir
bei den Baufirmen und Bauträgern einen
wirklich entscheidenden Anstoß dafür