Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf

- S.63

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- 934 -

die Zuweisung an den Stadtsenat zur Vorberatung.
GR Heis: Man spricht immer von mündigen Bürgerinnen bzw. Bürgern und
Jugendlichen. Das Nachtfahrverbot für
Mopeds gilt nicht, wenn man zur Arbeit
fährt. Das ist auch während der Nachtzeit
möglich. Ich möchte mich GR Mag. Kogler
anschließen, dass man das Nachtfahrverbot für Mopeds aufhebt.

alles über einen Kamm geschoren wird, da
gewisse Mopeds in der Nacht nicht fahren
dürfen, aber man nicht unterscheidet, ob
es laute große Maschinen oder laute
Autos sind, die genauso zu kontrollieren
sind.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich ziehe
demzufolge meinen Antrag, dies dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zuzuweisen, zurück.

Wenn die Jugendlichen einmal von einem
Besuch in der Nacht nach Hause fahren
wollen, was derzeit nicht bewilligt ist, muss
man ihnen das zugestehen, da der
Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)
nicht während der ganzen Nacht und nicht
überall hin fährt.

Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck, FREI und FPÖ; 6 Stimmen):

Ich glaube, dass GR Mag. Kogler einen
sehr guten Antrag gestellt hat, den wir
unterstützen.

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Damit wird dieser Antrag im Stadtsenat
vorberaten und kommt dann wieder im
Gemeinderat.

StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Meine
Vorredner haben zwei Punkte erwähnt,
wobei der letzte Punkt für mich sehr
schlagend ist. Jugendliche dürfen mit
sechzehn Jahren wählen, aber mit einem
Moped, das den Bestimmungen entspricht
- also keinen Lärm macht wie eine Harley
Davidson oder andere auffrisierte Autos
macht -, dürfen sie in der Nacht nicht nach
Hause fahren.
Das passt für mich in der Dimension nicht
ganz zusammen. Ich würde mir im Sinne
der Jugend schon wünschen, dass sich
der Gemeinderat dazu bekennt, dass man
dieses Nachtfahrverbot für Mopeds
aufhebt. Es stehen jetzt verschiedene
Anträge im Raum, aber meine Meinung
ist, dass dieses Nachtfahrverbot aufzuheben ist und sich der Gemeinderat eindeutig dazu bekennt.
Sonst würde ich maximal dem Antrag von
GR Mag. Fritz zustimmen, dass man ihn
dem
Stadtsenat zur Vorberatung zuweist.
Ich glaube, das ist für die Jugend in
unserer Stadt eine wichtige Frage, gerade
in der Kombination, dass die Jugendlichen
ab sechzehn Jahren zur Wahl gehen, aber
in der Nacht mit dem Moped nicht
heimfahren dürfen.
Der zweite Gedanke, der von GR
Mag. Fritz angesprochen wurde, war, dass
GR-Sitzung 13.12.2007

Der von GR Mag. Kogler und Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 18.10.2007 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur Vorberatung
zugewiesen.

GR Haager: Zur Geschäftsordnung! Ich
bitte um Aufklärung, warum vorher nicht
über den Antrag von GR Mag. Kogler auf
Annahme des Antrages abgestimmt
wurde.
(GR Mag. Fritz: Weil er zugewiesen
worden ist.)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Dieser Antrag ist an den Stadtsenat zur
Vorberatung zugewiesen worden und wird
dann wieder im Gemeinderat behandelt. In
einer anderen Reihenfolge die Abstimmung vorzunehmen - wobei diese Frage in
der Geschäftsordnung des Gemeinderates
nicht ausdrücklich erwähnt ist - hätte aller
Voraussicht nach dazu geführt, dass der
Antrag nicht angenommen worden wäre,
weil der Antrag zur Vorberatung in den
Stadtsenat bzw. auf Zuweisung zur
selbstständigen Erledigung gestellt wurde.
Bei einer Nichtannahme des Antrages des
Gemeinderates, wäre er nicht weiter zu
behandeln gewesen, was jedenfalls nicht
dem Willen des Gemeinderates entsprochen hätte.
Deshalb hat es logische und vernünftige
Gründe, die Anträge in dieser Reihenfolge
zur Abstimmung zu bringen.