Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf
- S.71
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raum hat. Trotzdem sollte der allgemeine
Teil so dominant sein, dass ein Miteinander gesucht wird. Man sollte sich nicht
immer darauf hinausreden, weil es nicht
so in der Hausordnung steht, darf dies
oder jenes nicht passieren.
Dass es im Zusammenleben nie konfliktfrei sein wird, ist in der Ureigenheit der
verschiedenen Individuen zu sehen. Ich
glaube, dass man die Hausordnungen
doch zeitgemäß gestalten und das
Miteinander hervorheben sollte.
Ich habe nichts dagegen, wenn man
diesen Antrag im Wohnungsausschuss
behandelt, aber es wäre besser, ihn dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zuzuweisen.
Ich glaube, dass sich hier nicht nur die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG), sondern auch andere Bauträger intensiv damit auseinandersetzen.
Manche haben schon eine sehr moderne
Hausordnung. Wir haben ein Exemplar der
BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH gehabt, welches sehr mutig
formuliert war. Hier wäre es aber interessant zu wissen, welche Erfahrung die
BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH mit dieser neuen Hausordnung gemacht hat.
Bei der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) gibt es eine Hausordnung,
die in manchen Bereichen sehr restriktiv
ist und man etwas liberaler sein könnte.
Ich glaube, man muss diesbezüglich
nichts erfinden, denn es gibt auch schon
von anderen Städten - wie es GR Mair
aufgezeigt hat - gute Beispiele. Wichtig ist
jetzt die Eichhörnchenfunktion, und zwar
zuerst einmal Hausordnungen zu sammeln und zu schauen, welche Bereiche
sich generell bewährt haben und welche
Bereiche man absolut projektbezogen
definieren muss.
So gesehen ist es gut, dass man diese
Diskussion führt, um letzten Endes
vielleicht doch zu einer Hausordnung zu
kommen, die wirklich den heutigen
Wünschen und Anforderungen der
Menschen in den einzelnen Wohnanlagen
entspricht. (Beifall)
GR-Sitzung 13.12.2007
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: GR
Ing. Krulis hat umfassend und sehr
deutlich die Situation dargestellt. Ich habe
zehn Jahre lang ein Hausverwaltungsbüro
gehabt und habe selbst sehr viele
Hausordnungen gemacht und Hausordnungen gesammelt.
(StRin Mag.a Schwarzl: Es gibt nichts, was
Sie nicht gemacht haben.)
Ich bin halt ein paar Jahrzehnte alt
geworden und habe einiges gemacht und
erlebt. Das wird ja wohl nicht ein Fehler
sein? Jedenfalls habe ich bei der niederösterreichischen Landesregierung die
Konzessionsprüfung für Haus- bzw.
Immobilienverwaltung abgelegt und hatte
eine Zeit lang ein Hausverwaltungsbüro,
wo ich natürlich die Hausordnungen
gemacht habe.
(StRin Mag.a Schwarzl: Oh je.)
Sagen Sie nicht oh je, sie werden staunen,
welches Demokratieverständnis - da war
ich zumindest am Anfang noch nicht in der
Politik - ich damals gehabt habe. Ich habe
natürlich gemeinsam mit dem Hausausschuss einen Entwurf erarbeitet und dann
haben wir in der Hausversammlung
demokratisch über die Hausordnung
abgestimmt. Diese Hausordnung wurde
dann angeschlagen, war verbindlich und
wurde auch akzeptiert.
Natürlich hat es immer heftige Auseinandersetzungen zwischen den Familien mit
Kindern und den älteren Menschen
gegeben. Die älteren Menschen wollten
ihre Ruhe und die Eltern wollten möglichst
viel Freiheit für ihre Kinder haben.
Das was ich sagen will ist, dass eine
Hausordnung nur einen Rahmen für das
Gemeinschaftsleben vorgeben kann und
eigentlich die Ultima Ratio sein sollte,
wenn Konflikte auftreten, dass man auf die
Hausordnung hinweisen kann. Im Prinzip
müssen sich die Bewohnerinnen bzw.
Bewohner eines Hauses schon selbst ein
gemeinschaftliches und gutes Klima
schaffen.
Bei der Aufsichtsratssitzung ist die
Hausordnung, welche die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
üblicherweise verwendet, vorgelegt
worden. Diese ist nicht erst seit ein paar
Jahren, sondern seit Jahrzehnten über-