Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf
- S.88
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Abreaktionszeit gefahrlos auf Reststoffdeponien gelagert werden.
Zu Frage 5 b.: Der Müllverwertungsanlagen-Betreiber muss sich selbst um die
Entsorgung der Filterstäube bemühen. Sie
werden vorwiegend in deutschen Untertagesdeponien gelagert. Angesichts der
relativ geringen Mengen und der großen
Aufnahmekapazitäten der deutschen
Untertagesdeponien, werden sich die
Kosten auch in Zukunft nicht wesentlich
erhöhen.
Zu Frage 6 a.: Die Projektunterlagen zur
mechanischen Abfallsortieranlage (MA)
Ahrental wurden im April 2007 eingereicht,
im Juli 2007 wurden ergänzende Unterlagen nachgereicht. Die Genehmigungsverhandlung wird für das erste Quartal 2008
erwartet.
Zu Frage 6 b.: Zirka € 400.000,--.
Zu Frage 6 c.: Das MBA-Verfahren ist bis
zur Genehmigung der mechanischen
Abfallsortieranlage (MA) ruhend gestellt.
StRin Mag.a Schwarzl: Da das Land Tirol
in der Person von LR Dipl.-Ing. Hans Lindenberger mit dieser jüngsten Novelle
eigentlich verfassungswidrig und unter
Ignoranz der Gemeindeautonomie drauf
und dran ist, der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und der Stadtgemeinde
Innsbruck einen zweistelligen Millionenschaden zuzufügen, bitte ich um
die Eröffnung der Debatte.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der Antrag von StRin Mag.a Schwarzl auf
die Eröffnung der Debatte wird abgelehnt.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung!
Gemäß § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates habe ich auf einen
geschäftsordnungswidrigen Verlauf der
Sitzung hinzuweisen.
Nach § 15 Abs. 3 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates sind Anfragen
entweder von der Frau Bürgermeisterin zu
beantworten oder aber sie kann die
Beantwortung einem Mitglied des Stadtsenates übertragen, in dessen Ressort
bzw. Zuständigkeitsbereich das Thema
der Anfrage fällt.
GR-Sitzung 13.12.2007
Das Thema der Anfrage war nicht die
Umweltpolitik. StR Dipl.-HTL-Ing. Peer ist
mit Verlaub als Umweltstadtrat für das
Thema dieser Anfrage völlig unzuständig
gewesen. Das Thema der Anfrage betrifft
die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung. Es geht um den
ökonomischen Schaden, den die Tiroler
Landesregierung in wortbrüchiger,
unverantwortlicher und verfassungswidriger Weise der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und der Stadtgemeinde
Innsbruck gerade im Begriff ist zuzufügen.
Das betrifft die Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
und deshalb ist diese Anfrage von der
Frau Bürgermeisterin zu beantworten. Sie
kann allenfalls laut dem Wortlaut der
Geschäftsordnung des Gemeinderates
einen ihrer beiden Stellvertreter damit
beauftragen. Aber einen völlig unzuständigen amtsführenden Stadtrat mit der
Beantwortung der Anfrage zu beauftragen,
widerspricht der Geschäftsordnung des
Gemeinderates und war daher illegal.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
nehme diese Rüge so zur Kenntnis, aber
jedenfalls wurde die Debatte nicht eröffnet.
(GR Mag. Fritz: Weil man zu feig ist, über
den Landesrat zu diskutieren.)
StRin Mag.a Schwarzl: Zur Geschäftsordnung! StR Dipl.-HTL-Ing. Peer hat in
seiner Anfragebeantwortung unter Frage 1
vorgelesen, dass die schriftliche Stellungnahme, die es offenbar von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) gegeben hat, der Anfragestellerin ausgehändigt
wird. Ich ersuche daher, mir diese zu
geben.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Diese Wortmeldung ist zwar nicht zur
Geschäftsordnung, aber das war in der
Beantwortung tatsächlich so.
(StR Mag. Oppitz-Plörer: Das ist hier der
29. Städtische Kindergarten.)