Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf

- S.108

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22.7

I-OEF 132/2007
Förderverein für Auslandsdienste nach § 12b des Zivildienstgesetzes (ZDG), Beitritt, finanzieller
Beitrag (GR Mair)

GR Mair: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

Die Stadt Innsbruck soll nach § 12b
Abs. 8 Zivildienstgesetz (ZDG) Mitglied des Fördervereins für den Auslandsdienst werden.

2.

Die Stadt Innsbruck soll nach § 12b
Abs. 9 Ziff. 2 Zivildienstgesetz (ZDG)
(Gebietskörperschaften) Zuwendungen an den Förderverein für Auslandsdienst leisten. Die Summe der
Zuwendungen soll zumindest einer
Person aus Innsbruck jährlich einen
Einsatz im Sozial-, Friedens- oder
Gedenkdienst ermöglichen.

3.

Die Frau Bürgermeisterin setzt sich
bei der Österreichischen Bundesregierung und beim Nationalrat sowie
beim Bundesrat dafür ein, dass das
freiwillige ökologische und soziale
Jahr als Zivildienstersatz anerkannt
wird.

4.

Die Frau Bürgermeisterin setzt sich
bei der Österreichischen Bundesregierung und beim Nationalrat sowie
beim Bundesrat dafür ein, dass ein
eigenes Freiwilligendienstgesetz geschaffen wird, welches insbesondere
auch Frauen den Zugang zu einem
anerkannten Dienst im Ausland erleichtern soll.

beim Bundesrat dafür ein, dass Finanzierungssicherheit für die Trägervereine des Auslandsdienstes geschaffen wird, die über eine jährliche
Zuwendung hinausgeht.
Mair e. h.
Seit dem Jahr 1992 verrichten jedes Jahr
junge Männer nach § 12b des Zivildienstgesetzes (ZDG) einen einjährigen
Sozialdienst, Friedensdienst oder Gedenkdienst in derzeit fünfzig Staaten der
Welt. Ihre Tätigkeiten reichen von der
Unterstützung von Waisenkinderprojekten
in Pakistan, über die Begleitung von
Kleinkreditprojekten in Mexiko, über
Friedensarbeit in den Balkanstaaten,
Wasserbauprojekte in Zentralafrika bis hin
zu Gedenkdienst in KZ-Gedenkstätten in
der Bundesrepublik Deutschland und
Polen, Holocaust-Gedenkstätten in Israel,
den USA oder Kanada. Die Einsätze sind
so vielfältig wie wichtig.
Für Sozialdienste, Friedensdienste und
Gedenkdienste, wird vom Bundesministerium für Inneres eine jährliche Summe
Geldes über einen Förderverein (§ 12b
Abs. 8 Zivildienstgesetz {ZDG}) zur
Verfügung gestellt, die über nicht gewinnorientierte Trägervereine (§ 12b Abs. 4
Zivildienstgesetz {ZDG}), die zuvor
Einsatzstellen durch das Bundesministerium für Inneres anerkennen ließen, an
Auslandsdiener ausbezahlt wird.

5.

Die Frau Bürgermeisterin setzt sich
bei der Österreichischen Bundesregierung und beim Nationalrat sowie
beim Bundesrat dafür ein, dass Auslandsdiener in dem Sinne als Zivildiener anerkannt werden, dass sie,
gleich ihren Kollegen, im Inland einen
Zivildienerausweis erhalten können,
mit denen sie an ihren Einsatzorten
eventuelle Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

Tatsache ist jedoch, dass es jährlich viel
mehr Bewerber gibt, als Einsatzstellen mit
den vorhandenen Mitteln finanziert werden
können. Tatsache ist auch, dass selbst
jene Bewerber, die ihre Dienste antreten
können, private Mittel in nicht unerheblichem Maß aufbringen müssen, um ihre
Dienste zu finanzieren. Für einen Einsatz
stehen höchstens € 10.000,-- zur Verfügung. Von diesen müssen nicht nur Anund Abreise zum Einsatzort bezahlt
werden, sondern auch Unterkunft,
Verpflegung, allgemeiner Aufwand,
Krankenversicherung, Unfallversicherung
etc. Außerdem muss aus dieser Summe
auch die Tätigkeit der Trägervereine
aufrechterhalten werden.

6.

Die Frau Bürgermeisterin setzt sich
bei der Österreichischen Bundesregierung und beim Nationalrat sowie

Die Versicherungskosten allein, machen
durchschnittlich an die 18 % der zur
Verfügung stehenden Mittel aus. Zudem

GR-Sitzung 13.12.2007