Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf

- S.132

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erste Bauphase der Belagsarbeiten bereits abgeschlossen war, musste
das Schutzgerüst für eine Richtungsfahrbahn seitlich eingeschoben
werden. Im Bereich der Bauphasen 2 und 3 konnte das Schutzgerüst
ohne Einschub eingebaut werden.
Ausschreibung und
Vergabe

Die Sanierungsarbeiten wurden im offenen Verfahren ausgeschrieben
und an den Billigstbieter vergeben. Die Arbeiten mit einer Vergabesumme von € 285.996,24 inkl. MwSt. wurden im StS beschlossen.

Ausführung Korrosionsschutz

Die Arbeiten sahen beim Stahlbau eine Heißwasserstrahlung mit nachfolgender Strahlentrostung vor. Danach wurden verschiedene Deckbeschichtungen aufgebracht. Im Bereich der Autobahn war eine zusätzliche Deckschicht vorgesehen, da dieser Bereich einer stärkeren Korrosionsbeanspruchung (Auftausalze im Winter) unterlag. Die Abspannseile
sollten ebenso gestrahlt anschließend beschichtet werden.

Bewilligungen

Seitens der Stadt Innsbruck wurden die Sanierungsarbeiten gem. StVO
bewilligt. Der Bescheid für die Bewilligung des Amtes der Tiroler Landesregierung wurde Ende Juni 2007 übermittelt, wobei darin die Zustimmungserklärung der ASFINAG einen integrierten Bestandteil des
Bescheides bildete.

ÖBA, BauKG, Abnahme

Die Vorraussetzungen zur Durchführung der Bauarbeiten gem. BauKG
waren gegeben und mit Ende Juni wurde mit den Arbeiten begonnen.
Die Agenden der technischen und geschäftlichen Leitung inklusive der
örtlichen Bauleitung wurden von der MA III – Tiefbau wahrgenommen.
Die Kontrolle und Abnahme der verschiedenen Beschichtungsarbeiten
wurde durch ein mittels Direktvergabe beauftragtes Ingenieurbüro vorgenommen. Die dementsprechenden Abnahmeprüfberichte mit
Schichtdicken und Materialkontrollen lagen vor.

Abrechnung

Gemäß Ausschreibung sollte bis auf das gesondert zu vergütete Arbeitsgerüst die tatsächlich mit dem kompletten Beschichtungsaufbau
ausgeführte Fläche verrechnet werden. Die Abrechnung sollte an Hand
der damaligen Ausführungsplanung erfolgen, zum Zeitpunkt der Prüfung war eine Abschlagszahlung in der Höhe von € 64.593,85 über
400 m² (für den Bereich der Autobahn) bezahlt worden. Auf Grund der
klaren Massen war mit einer Überschreitung der beauftragten Kosten
nicht zu rechen.
6 Schlussbemerkung
Die Kontrollabteilung und der gemeinderätliche Kontrollausschuss bestätigen nach Maßgabe der einzelnen Prüfungsfeststellungen in diesem
Bericht die Ordnungsmäßigkeit der Belegkontrollen in Bezug auf die
Stadtgemeinde Innsbruck (Hoheitsverwaltung bzw. Magistratsbereich),
III. Quartal 2007.

Zl. KA-14355/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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