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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_08-Mai.pdf

- S.30

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- 385 -

Gescheiter wäre es an der Quelle anzusetzen und die Steuer dann auf die Gemeinden zu verteilen. Das wäre vom Aufkommen her sehr leicht. Ich gebe zu bedenken, dass die Ausgleichsregel für den
Getränkesteuersatz Fluch und Segen hat,
denn sie verschiebt sich ständig. Das hat
man im Trofana Tyrol in Mils gesehen. Allerdings fußt die Ausgleichsregelung für
den Getränkesteuersatz - das gilt auch für
die Stadt Innsbruck - auf dem Status 1998.
Das wurde vom Aufkommen her inklusive
Handel berechnet.
Wenn wir eine solche Getränkesteuer auf
die Gastronomie fördern, stellt sich die
Frage, ob wir uns dann den Getränkesteuersatzausgleich komplett vergeben?
Der Getränkesteuersatzausgleich ist in
Summe höher als die isolierte Besteuerung der Dienstleistungsbereiche.
Es spricht zu viel dafür und dagegen. Für
meine Person möchte ich auf jeden Fall
Stimmenthaltung anmelden.
Bgm.-Stellv. Kaufmann übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
Bgm.-Stellv. Gruber: Viele Argumente
gegen diese Petition und letztendlich auch
im inhaltlichen Schritt gegen die Einführung der Alkoholgemeindesteuer sind bereits erwähnt worden. Daher brauche ich
diese nicht zu wiederholen. Ich möchte nur
ein paar Impulse setzen, die in dieselbe
Richtung schlagen.
Es wurde darüber gesprochen, dass die
Anzahl der Belastungen für die BürgerInnen ein Maß erreicht haben, wofür jedoch
nicht die Stadt Innsbruck und der Landesgesetzgeber Schuld hat. Wenn wir uns die
gesamte Steuerlast der ÖsterreicherInnen
ansehen, so ist das Maß erreicht. Ich
glaube nicht, dass die Kreativität darin bestehen kann, immer neue Steuern einzufordern, sondern man muss von Seiten
des Bundes endlich das umsetzen, von
dem wir seit Jahren sprechen: Vereinfachung im Verwaltungsbereich, den Wirtschaftsstandort attraktiver zu halten usw.
Die Frau Bürgermeisterin hat richtig gesagt, dass man nicht immer nur den Splitter in den anderen Augen sehen soll und
GR-Sitzung 19.5.2011

den Balken vor dem eigenen Kopf nicht.
Natürlich ist es nicht unsere Aufgabe die
Bundesministerin für Finanzen aufzufordern, hier kreativ zu werden und für das
Geld zu sorgen, aber umgekehrt kann es
auch nicht sein.
Nur, weil auf Bundesebene und in der Gesamtverteilung zwischen Bund, Ländern
und Kommunen das Verhältnis seit langem nicht mehr stimmt, haben wir seitens
der Kommunen und anderer Körperschaften viele Aufgaben übertragen bekommen.
Man muss sich nur ansehen, welche Aufgaben wir im Laufe der letzten Jahre vom
Bund übernommen haben.
Hier möchte ich nur die Situation des
Passwesens und der Mindestsicherung
erwähnen. Ich denke zum Beispiel an unsere Mobile Überwachungsgruppe (MÜG).
Wir könnten sagen, dass die Frage der Sicherheit beim Bund geregelt ist und dieser
dafür sorgen soll. Wir wissen genau, dass
wir Maßnahmen setzen müssen, um die
Sicherheit zu gewährleisten, aber das alles kostet Geld.
Wenn wir jetzt damit beginnen die "Unkreativität und Unbeweglichkeit" anderer
Körperschaften auszugleichen, indem wir
neue Steuern einführen und unsere BürgerInnen damit belasten, bevor der Österreichische Städtebund mit irgendwelchen
fadenscheinigen Argumenten Steuern begründet, warum man auf Eigenständigkeit
pocht, das halte ich nicht für den richtigen
Weg.
Der Tourismusstandort und der Wettbewerb wurden heute schon angesprochen.
StRin Mag.a Pitscheider hat gemeint, dass
ärmere Gemeinden die Möglichkeit haben
sollen, eine Alkoholgemeindesteuer einzuführen. Ich muss ehrlich sagen, dass sie
die Situation der Gemeinden in Tirol nicht
kennt. Ich spreche hier von den Gemeinden rund um Innsbruck bzw. in unserem
Bundesland. Jene Gemeinden, welche
durch den Tourismus hohe Einnahmen
verzeichnen können, haben kein Problem
damit eine Straße zu sanieren bzw. sich
alles vergolden zu lassen.
Das Problem ist, dass die strukturschwachen Gemeinden jetzt schon im Bereich
des Tourismus und der Gastronomie
schwach sind. Diese Gemeinden würden
wahrscheinlich nicht auf die Idee kommen,