Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_08-Mai.pdf

- S.40

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20.

III 5027/2011
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F12, Igls, Bereich
Gpn. 20/3 und Teilfläche 22/2,
KG Igls (westlich Lanser Straße
Nr. 59) (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F12, Igls, Bereich Gpn. 20/3 und Teilfläche 22/2,
KG Igls (westlich Lanser Straße Nr. 59)
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
21.

III 14881/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B9/5,
Mühlau, Bereich zwischen
Kirchgasse Nrn. 7 und 13, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
3. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwölf Stellungnahmen teilweise
mit Unterstützungserklärungen (254 Unterschriften) zum zweiten Entwurf des Bebauungsplanes eingegangen. Darüber
hinaus hat der Sachverständigenbeirat
gemäß Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG) ein Gutachten zum Bebauungsplanentwurf abgegeben. Alle Stellungnahmen und das Gutachten liegen
dem Akt im Original bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
der AnrainerInnen im Wesentlichen gegen
die Bebauung am OLEA- und PenzhofAreal auf Grund der Dichte und Höhe.
Weiters werden Beeinträchtigungen durch
die hohe Verkehrsfrequenz befürchtet.
Auch wird beeinsprucht, dass keine öffentliche Infrastruktur oder Parkplätze, zum
Beispiel für den Friedhof, vorgesehen
würden.
Das Projekt wurde in einem Dialog mit den
Planern, Vertretern der Bauherrschaft und
der Stadt Innsbruck weiterentwickelt und
GR-Sitzung 19.5.2011

bildet die Grundlage für den dritten Entwurf.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei festgestellt
werden kann, dass durch die Weiterentwicklung des Projektes einem Teil der
Einsprüche - insbesondere hinsichtlich der
Berücksichtigung öffentlicher Stellplätze im dritten Entwurf sowie dem Entwurf des
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ B9/6 entsprochen werden kann.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz; 1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (gegen 7 GRÜNE,
2 RUDI und FPÖ; 10 Stimmen):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B9/5,
Mühlau, Bereich zwischen Kirchgasse
Nrn. 7 und 13, gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, 3. Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) auf
zwei Wochen herabgesetzt.
Man hat mit dem Bauherrn vereinbart,
dass dort öffentliche Längsparkplätze und
im Bereich des Friedhofes zusätzliche
Parkplätze geschaffen werden, damit für
die Allgemeinheit eine Nutzung möglich
ist.