Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_07-Juni.pdf
- S.103
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tragslaufzeit garantiert wäre. Dieser Preis ergibt sich aus der reinen
Software Assurance (= die Wartung bzw. das Recht, neueste Versionen einzusetzen), da der Lizenzanteil nicht mehr bezahlt werden müsste (idente Vorgangsweise bei den im Vertrag inkludierten Serverprodukten).
3.3 IBM-Serviceverträge (Werk- bzw. Dienstleistungen)
Dienstleistungen
IBM
Zur Gewährung eines reibungslosen Betriebes seines Netzwerk(Hardware) und Netzwerkmanagementbereiches (Software) hat der
Stadtmagistrat Innsbruck seit dem Jahr 2003 u.a. auch Personalressourcen der IBM Österreich Internationale Büromaschinen Gesellschaft
m.b.H. (kurz IBM genannt) in Anspruch genommen.
Vereinbarung
vom 22.05.2003
(Vertrag TM0276)
Die erste Nutzung von Dienstleistungen der Fa. IBM fußte dabei auf
einem zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der Gesellschaft
zum 22.05.2003 abgeschlossenen sogenannten „Bestellschein zur Bestellung von Unterstützenden Werkleistungen“.
Stundensatz
Inhalt der Vereinbarung war die Unterstützung des Stadtmagistrates
Innsbruck bei Softwareimplementierungen und bei Hardware-, Software- sowie Netzwerkanalysen. Hierfür wurde die Bereitstellung von
Dienstleistungen im Ausmaß von insgesamt 50 Stunden vereinbart.
Der Stundensatz belief sich damals auf brutto € 199,20.
Vereinbarung
vom 08.09.2003
(Vertrag UW0235)
Noch im Jahr 2003, und zwar mit Datum 08.09.2003, wurde eine neue
Vereinbarung betreffend die Bestellung von unterstützenden Werkleistungen abgeschlossen.
Stundensatz
Der gegenständliche Bestellschein beinhaltete eine Supportleistung
von maximal 50 Stunden pro Jahr. Der Aufwand der Dienstleistung pro
Stunde wurde mit brutto € 180,00 festgelegt.
Abrechnungsmodus
In Bezug auf den Abrechnungsmodus war dem gegenständlichen Bestellschein zu entnehmen, dass zu Beginn des jeweils laufenden Vertragsjahres vorab 25 % des vereinbarten Jahresbetrages in Rechnung
zu stellen waren. Des Weiteren kamen die Vertragspartner überein,
dass bei Inanspruchnahme von weniger als 25 % des jährlichen Stundenkontingentes keine Rückvergütung der nicht abgerufenen Stunden
vorgesehen war.
Vereinbarung
vom 18.11.2004
(Vertrag RO040006-13)
Für die im Jahr 2005 von der Gesellschaft erbrachten Arbeitsstunden
bildete die Auftragsbestätigung zur Bestellung von Dienstleistungen der
Fa. IBM mit der Vertragsnummer RO040006-13 die Basis für die Verrechnung. Diese Vereinbarung datierte vom 18.11.2004 und hatte den
Abruf eines Kontingentes von 50 Stunden zum Inhalt.
Stundensatz
Die Höhe des Stundensatzes betrug brutto € 150,00 und gründete sich
u.a. auf einer zwischen der BBG und der Fa. IBM abgeschlossenen
Rahmenvereinbarung.
BBG
Das Recht, zu den von der BBG und IBM festgelegten Bedingungen
Einzelaufträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen, war auf die zwischen der Stadt Innsbruck und der BBG am
23.12.2003 bzw. 07.01.2004 erstmals abgeschlossene „Vereinbarung
über eine Zusammenarbeit im Bereich der Beschaffung von Gütern und
Zl. KA-10928/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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