Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf

- S.32

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- 696 -

Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Kontrollausschusses vom
10.11.2009 auf Entlastung der Frau
Bürgermeisterin gemäß § 73 Abs. 2 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (IStR) wird angenommen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf
der Frau Bürgermeisterin zur einstimmigen
Entlastung gratulieren. (Beifall)
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses vom 10.11.2009 wird zur
Kenntnis genommen.
Bgm.in Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 13.10.2009 und
10.11.2009.

14.

III 14881/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B9/5,
Mühlau, Bereich zwischen Kirchgasse 7 und 13, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
8 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
10.11.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B9/5,
Mühlau, Bereich zwischen Kirchgasse 7
und 13, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
wird beschlossen.

15.

III 9572/2008
Entwurf der Schutzzone Nr. 4,
Mühlau - Anton-Rauch-Straße,
gemäß § 8, nach dem Stadtkernund Ortsbildschutzgesetz 2003
(SOG), 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Nach Ablauf der gesetzlichen Frist sind zwei Stellungnahmen
eingegangen. Sie liegen dem Akt im
Original bei.
In einer Stellungnahme wird um die
Einbeziehung der Häuser Richardsweg 7
und Haller Straße 1 bis 3 in die Schutzzone ersucht. Dieser Anregung konnte mit
der zwischenzeitlich in Rechtskraft
erwachsenen Schutzzone Nr. 4.1, MühlauWest gefolgt werden.
Die zweite Stellungnahme richtet sich
gegen die Einbeziehung der Bereiche der
ehemaligen OLEA (Kirchgasse 11, 12 und
13) und des so genannten Penzhofes
(Kirchgasse 7 und 10 samt der östlichen
Freifläche). Nach intensiver Befassung
wird vorgeschlagen, die Schutzzone um
den Großteil des OLEA-Areals zu verkleinern. Das Penzhof-Areal und das westlichste Gebäude des OLEA-Areals sollen
jedoch weiterhin von der Schutzzone
umfasst werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz),
die Auflage des zweiten Entwurfes der
Schutzzone Nr. 4, Mühlau - Anton-RauchStraße, gemäß § 8, nach dem Stadtkernund Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG), zu
beschließen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 11 Abs. 3
Sachverständigenbeirat nach dem
Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz 2003
(SOG) auf zwei Wochen herabgesetzt.
GR Mag. Fritz: Die Innsbrucker Grünen
stimmen nicht gegen die Schutzzone
Mühlau, sondern gegen die, mit dem
zweiten Entwurf verbundene Verkleinerung dieser Schutzzone.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
8 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
10.11.2009 wird angenommen.

GR-Sitzung 19.11.2009