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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf

- S.85

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Demgegenüber stiegen die Ausgaben im Vergleich mit dem Voranschlag 2008 vor allem bei den Zuführungen zu den Rücklagen
(+ € 5,6 Mio.). Darüber hinaus sind im Jahr 2008 beachtliche Mehrausgaben im Vergleich mit dem Voranschlag auch im Rahmen der „Gebundenen Ausgaben“, hier z.B. im TA 269000 – Sonstige Einrichtungen
und Maßnahmen + € 1,5 Mio. (davon allein + € 1,4 Mio. für die Euro
2008) oder im TA 914000 – Beteiligungen allein für die ISD GmbH
+ 3,0 Mio., notwendig geworden. Anzumerken ist darüber hinaus, dass
die Stadt Innsbruck im Jahr 2008 an den Tiroler Gesundheitsfonds insgesamt € 19,0 Mio., das bedeutet einen um € 0,8 Mio. (+ 4,2 %) höheren Beitrag als im Jahr 2007, überweisen musste.
Finanzausgleich

Mit dem neuen Bundesgesetz (FAG 2008), mit dem der Finanzausgleich
für die Jahre 2008 bis 2013 geregelt wird, sind die Aufbringung und
Verteilung der Steuern sowie wichtige Transferzahlungen zwischen den
Gebietskörperschaften geregelt worden.

Erhöhung der
Ertragsanteile an den
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben

So wurde im neuen Finanzausgleichsgesetz u.a. durch die schrittweise
Abschaffung der Konsolidierungsbeiträge eine langjährige Forderung
der Länder und Gemeinden umgesetzt. In den ersten drei Jahren
erhöhen sich damit die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben der Länder und Gemeinden um jährlich rd. € 209,0 Mio., in
den weiteren drei Jahren um rd. € 418,0 Mio. jährlich. Von diesen Mitteln entfallen auf die Gemeinden in der ersten Etappe jährlich € 53,0
Mio., in der zweiten jährlich rd. € 156,0 Mio.

Umwandlung von
Bedarfszuweisungen

Weiters sind verschiedene Bedarfszuweisungen an Gemeinden in zusätzliche Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben umgewandelt worden.

Ausgleichs-Vorausanteil

Ebenso wurden bei der Verteilung der den Gemeinden eines Landes
insgesamt zustehenden Erträge aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben jene Beträge, die den einzelnen Gemeinden je Einwohner gebühren, unter dem Titel „Ausgleichs-Vorausanteil“ neu bestimmt.

Ausgleich
Selbstträgerschaft

Des Weiteren erhalten die Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern
als Ausgleich für die kostenneutrale Abschaffung der im FLAG ursprünglich verankerten Selbstträgerschaft einen weiteren „AusgleichsVorausanteil“.

Ausschließliche
Gemeindeabgaben

Aus dem Titel „Ausschließliche Gemeindeabgaben“ waren im Prüfungsjahr insbesondere Abgaben, Nebenansprüche, Interessentenbeiträge,
Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren in Höhe von € 77,6
Mio. vorgeschrieben. Gegenüber dem Präliminare von € 66,9 Mio. waren daher Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 10,7 Mio. bzw. rd. 16,0 %
zu verzeichnen. Ein Vergleich der im Jahr 2007 ausgewiesenen Vorschreibungen an „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ in der Höhe von
€ 74,3 Mio. mit jenen des Jahres 2008 zeigte Mehreinnahmen von rd.
€ 3,3 Mio. bzw. 4,4 %, die vorwiegend aus dem Wachstum der Einnahmen an Kommunalsteuern und Gebrauchsabgaben sowie aus den

Zl. KA 11727/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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