Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf
- S.92
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Von den 32 städt. Schulwarten und Hausmeistern, die im Kalenderjahr
2008 im Genuss einer Heizvergütung standen, befanden sich 23 in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt, 9 Bedienstete waren
pragmatisiert. Das finanzielle Volumen dieser „Zulage“ belief sich auf
rd. € 24,7 Tsd.
Aus besoldungsrechtlicher Sicht stellt die Heizvergütung eine Mehrleistungsvergütung im Sinne der städt. Nebengebührenverordnung dar.
Nach den Bestimmungen dieser Verordnung sind zuerkannte Nebengebühren nach V/2 wertgesichert. Dementsprechend sind die Heizvergütungen jährlich valorisiert worden.
Pensionsrechtlich war zu bemerken, dass die Heizvergütung für pragmatisierte Bedienstete eine anspruchsbegründende Nebengebühr darstellt und vom Zulagenbetrag daher ein Pensionsbeitrag (von derzeit
12,15 %) zu leisten ist. Eine Beitragspflicht nach dem B-KUVG besteht
jedoch nicht. Bei den Vertragsbediensteten bewirkt dieser Verdienstteil
im Rahmen der Höchstbeitragsgrundlage ebenfalls einen Pensionsanspruch und ist voll sozialversicherungspflichtig.
Resümierend hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass die der Gewährung der Heizvergütung zugrunde liegenden Kriterien seit nunmehr
37 Jahren unverändert geblieben sind. Aufgrund der in diesem Zeitraum zweifelsohne stattgefundenen technischen Weiterentwicklung
empfahl die Kontrollabteilung eine inhaltliche Überarbeitung dieser
Richtlinien, wobei in diesem Rahmen auch die der Zuerkennung der
Heizvergütung unterstellten Überstundenleistungen evaluiert werden
sollen. Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass der überwiegende
Teil der Bezieher einer Heizvergütung auch ein Überstundenpauschale
erhält. Davon ausgehend, dass ein Großteil der Heizarbeiten in der Normalarbeitszeit erbracht wird, wäre daher zu hinterfragen, ob diese Tätigkeiten nicht bereits durch den normalen Monatsbezug oder eben
durch das Überstundenpauschale abgegolten werden.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Personalwesen mit, dass die
Frage, ob Heizvergütungen für Schulwarte und Hausmeister noch zeitgemäß und nicht schon durch den normalen Monatsbezug oder durch
das Überstundenpauschale abgegolten seien, rasch aufgegriffen und in
Gesprächen mit den betroffenen Dienststellen erörtert werde. Ein allfälliger Änderungsbedarf werde den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
Schuldenstand
Zl. KA 11727/2009
Der zu Jahresbeginn 2008 ausgewiesene Schuldenstand in der Höhe
von € 18.784,3 Tsd. verringerte sich durch die planmäßigen Tilgungen
(ohne Zinsen und Nebenkosten) bis zum 31.12.2008 auf ein Ausmaß
von € 16.709,6 Tsd. Im Haushaltsjahr 2008 gab es keine Neuaufnahmen, so dass die Reduzierung des Schuldenstandes exakt den Tilgungen 2008 entsprochen hat.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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