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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf

- S.94

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zuständigen Referenten der MA IV damals also das Ausbleiben eines
einnahmenseitig nicht geflossenen Betrages in Höhe von € 49.169,98
zu beanstanden. Weitere Recherchen in dieser Angelegenheit haben
ergeben, dass dieser Differenzbetrag wohl irrtümlich auf das Geschäftskonto der IIG & Co KG zur Anweisung gebracht wurde, da die
finanzielle Abwicklung dieses Projektes über die vormalige Gebäudeverwaltung der Stadt Innsbruck bzw. in weiterer Folge durch die jetzige
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG erfolgte. Die diesjährige Prüfung der Jahresrechnung 2008 zeigte, dass der aus diesem Titel noch
ausständige Betrag in Höhe von € 49.169,98 Ende Dezember 2008 von
der Stadt Innsbruck vereinnahmt worden ist.
Was den Einflussbereich der in der Stadt Innsbruck zuständigen MA IV
anbelangt, hielt die Kontrollabteilung rückblickend fest, dass eine Prüfung des Zuganges der restlichen WBF-Darlehensmittel offenbar nicht
stattgefunden hat – ansonsten hätte das Fehlen des offenen Restbetrages auffallen müssen. Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV,
künftig eine genaue Abstimmung bzw. Evidenthaltung von
Vereinnahmungen aus Darlehensaufnahmen zu gewährleisten, was die
Abteilungsleitung der MA IV im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme auch zusagte.
Nachdem die irrtümliche Vereinnahmung des Betrages bei der IIG & Co
KG im August 2006 erfolgte und die schlussendliche Rücküberweisung
an die Stadt Innsbruck erst Ende Dezember 2008 (also nahezu 2,5 Jahre später!) - letzten Endes verursacht durch eine diesbezügliche Prüfungsfeststellung der Kontrollabteilung - durchgeführt wurde, beanstandete die Kontrollabteilung gegenüber der IIG & Co KG die in diesem Fall mangelnde Abstimmung des Bankkontos. Eine korrekte Überwachung der Kontobewegungen hätte aus Sicht der Kontrollabteilung
zum Vorschein bringen müssen, dass der Betrag in Höhe von
€ 49.169,98 nicht der IIG & Co KG zuzuordnen war, sondern der Stadt
Innsbruck gebührte. Die Kontrollabteilung empfahl daher, eine exakte –
geldmäßige und inhaltliche – Abstimmung der Bankkonten vorzunehmen, so dass künftig Fehlüberweisungen rasch identifiziert und korrigiert werden können. Die IIG & Co KG teilte in ihrer Stellungnahme
dazu mit, dass der Empfehlung nachgekommen worden sei.
Schuldenart 2

In die Schuldenart 2 eingereiht ist u.a. ein WBF-Darlehen über ursprünglich € 1.693.131,69 mit einer Laufzeit von 1971 bis 2024. Dieses
Darlehen wurde zur seinerzeitigen Errichtung des Wohnheimes Hötting
gewährt. Die Kontrollabteilung wurde auf dieses Darlehen aufmerksam,
da sich der Tilgungsbetrag des Jahres 2008 (€ 334,76 Tsd.) im Vergleich zu den Vorjahren (2005: € 42,07 Tsd., 2006: € 42,49 Tsd.,
2007: € 42,91 Tsd.) deutlich erhöhte.
Rückfragen dazu haben ergeben, dass der Tilgungsbetrag des Jahres
2008 eine außerordentliche Darlehenrückzahlung (€ 291,42 Tsd.) beinhaltet. Gemäß Aufforderung des Amtes der Tiroler Landesregierung
(Abteilung Wohnbauförderung) waren im Zuge des aktuellen Um- bzw.
Neubaues des Wohnheimes Hötting bestehende Wohnbauförderungs-

Zl. KA 11727/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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