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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.452

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Diese Ausgabe – 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
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b) Wenn ja, wer hat diese Weitergabe und die Verwendung genehmigt?
Antwort:

Nein. Das war nicht von Interesse.

Frage 3:

Der Datenschutzhinweis in den gültigen Stromlieferverträgen der IKB lautet 2019
wie folgt: "Die IKB ist berechtigt, kundenbezogene Daten unter Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Vertragsabwicklung für die sich aus dem Kundenvertrag ergebenden Zwecke sowie für eigene Marketingzwecke zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln."
a) Wann und von wem wurde der Datenschutzabsatz des Liefervertrags derart abgeändert, sodass eine Weitergabe der Daten an Dritte zu einem anderen Zwecke
als zur Vertragsabwicklung, nämlich zum Zwecke einer statistischen Auswertung
des Stromverbrauchs, ermöglicht wurde?
b) Welches Gremium innerhalb der IKB bzw. wer hat die Freigabe der Daten genehmigt?

Antwort:

a) Es wurden keine personenbezogenen Daten weitergegeben.
b) Die IKB gibt hierüber keine Auskunft.

Frage 4:

Wann wurden die KundInnen über die Weitergabe ihrer Daten informiert?

Antwort:

Da keine kundenbezogenen Daten weitergegeben wurden, wurde auch nicht
informiert.

Frage 5:

Welche Datensätze wurden durch die IKB (lnnsbrucker Kommunalbetriebe AG) in
welcher Form zur Verfügung gestellt? (Bitte um genaue Details, wie ein Datensatz
dargestellt und aufgeschlüsselt war, sowie genaue Details, welche Informationen
ein Datensatz enthalten hat.)

Antwort:

Es liegt eine Tabelle vor mit Straßennamen und der Anzahl an Stromzählern,
die den Jahresstromverbrauch von 100 KW/h für mindestens zwei Jahre
nicht überschritten oder seit drei Jahren durchgängig abgemeldet sind.

Frage 6:

Welcher Stromverbrauch wurde als "so gut wie kein Stromverbrauch" definiert? Ab
wann bzw. auf Grundlage welcher Kriterien wurde eine Wohnung als Leerstand
definiert? (kW/h pro Jahr oder andere Messwerte)

Antwort:

Die Grenze wurde bei 100 KW/h im Jahr gezogen. Bei diesem Verbrauchswert ist kein Bewohnen möglich.

Frage 7:

Waren bzw. sind die Datensätze einzelnen Wohnungen oder Wohnhäusern zuordenbar gewesen?

Antwort:

nein

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