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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.455

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Frage 22:

Wer hat die veröffentlichten Grafiken vor der Veröffentlichung kontrolliert, freigegeben und auf ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit überprüft? Von wem bzw.
von welcher Stelle wurde die Veröffentlichung genehmigt?

Antwort:

Dies geschah durch den Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck.

Frage 23:

Wo und in welcher Form wurden die Datensätze von den MitarbeiterInnen im
Stadtmagistrat gespeichert?

Antwort:

In der lokalen Geodatenbank.

Frage 24:

Wie viele Haushalte beziehen in Innsbruck keinen Strom von der IKB, sondern
nutzen einen anderen Stromlieferanten?

Antwort:

Die IKB gibt darüber keine Auskunft.

Frage 25:

Auf den Grafiken sind zahlreiche Punkte eingezeichnet, die alle Gebäude der BIG
kennzeichnen. Bezieht die BIG bei der IKB den Strom bzw. hat die BIG einen
Stromliefervertrag mit der IKB?

Antwort:

Die IKB gibt drüber keine Auskunft.

Frage 26.

Wurden die Stromverbrauchsdaten von der IKB, die für die Leerstandserhebung
verwendet wurden, um diese Datensätze (anderer Stromlieferant) bereinigt?

Antwort:

nein

Frage 27:

Auf Grundlage welches politischen Beschlusses wurden die Stromverbrauchsdaten von der IKB angefordert? Wann wurde diese Art der Leerstandserhebung beschlossen?

Antwort:

Es wurde keine Leerstandserhebung durchgeführt. Anforderung und Durchführung des Projektes fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck.

Frage 28:

Von welcher Person, in wessen Auftrag, wurden die in Rede stehenden Datensätze bei wem bei der IKB und wann angefordert?

Antwort:

2016: Wer dies in der vorigen Regierungsperiode veranlasst hat, konnte
nicht eruiert werden.
2018: Bürgermeister
2020: Ein Mitarbeiter im Büro des Bürgermeisters im Auftrag des Bürgermeisters.

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