Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.37
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Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Dies
wird sie auch tun und das war auch immer
Basis unser ursprünglichen Verhandlungen. Die Autobahnen- und SchnellstraßenFinanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) hat darauf zu schauen, dass ihre
selbstgesetzten Richtlinien und Werte,
eingehalten werden.
Die Autobahnen- und SchnellstraßenFinanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) hat dies dann berechnet und ist zum
Ergebnis gekommen, dass die Werte mit
einer bestimmten Lärmschutzwand
eingehalten werden. Die Stadt Innsbruck
hat daraufhin beanstandet, dass im
Bereich Amras nicht die von der Autobahnen- und Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG) angedachte
9,20 Meter hohe Lärmschutzwand mit
einer entsprechenden Eingrabung
gemacht werden kann. Die Optik wäre ja
fatal.
Als Anreiz für die Autobahnen- und
Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG), mehr zu
machen als sie aufgrund der Grenzwertbestimmungen machen müsste, hat die
Stadt Innsbruck eine finanzielle Beteiligung vorgeschlagen. Nach harten
Verhandlungen hat sich das Land Tirol
dankenswerterweise angeschlossen.
Die Autobahnen- und SchnellstraßenFinanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) hat zwar mit Hilfe von Sachvollständiggutachten, welche nicht widerlegt
wurden, behauptet, dass sie mit entsprechenden Lärmschutzwänden auch die
Grenzwerte einhalten könnten. Der
Mehrwert der Einhausung ist der Stadt
Innsbruck aber etwas wert.
Zum zweiten Punkt: Es hat Vorbesprechungen zur technischen Ausführung der
Einhausung gegeben. Dort wurde immer
gemeinsam mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung und der Autobahnen- und
Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG) Vorstellungen besprochen, was man auf diese
Einhausung bauen könnte. Mögliche
Bauvorhaben musste die Autobahnenund Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG) aber im
Vorhinein wissen, da sie ansonsten nicht
beurteilen hätte können, in welcher
GR-Sitzung 23.10.2008
Konstruktion sie die Einhausung ausführen hätte müssen.
Die Einhausung muss statisch so gebaut
werden, dass sie entsprechende Aufbauten aushält. Es ist nicht möglich, im
Nachhinein etwas auf die Autobahneinhausung zu bauen, wenn im Vorfeld nicht
statisch dafür vorgesorgt wurde.
Es war dann der Fall, dass die Autobahnen- und Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG) in ihrer
Planung nichts außer maximal Parkflächen als Aufbau vorgesehen hat. Dementsprechend wurden auch die Kosten nach
jener Statik berechnet, welche notwendig
ist, um das Projekt so auszuführen. Hier
muss die Stadt Innsbruck darauf schauen,
dass diese Vereinbarungen eingehalten
werden
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Hinsichtlich der Lärmgrenzwerte ist bei einer
Einhausung gewährleistet, dass die
zulässigen Grenzwerte weit unterschritten
werden.)
StR in Dr.in Pokorny-Reiter: Das ist auch
der Grund, warum wir alle so erfreut sind,
dass es diese Einhausung geben wird.
Vielleicht habe ich mich zuvor jedoch
missverständlich ausgedrückt. Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer hat es schon
erwähnt. Nach der derzeitigen Kostenschätzung sind jene Statikmaßnahmen
enthalten, dass auf einem Teil der
Einhausung Parkplätze entstehen können.
Jegliche sonstige Überbauung ist jedoch
nicht enthalten. Die Stadt Innsbruck zahlt
natürlich dafür auch keinen Beitrag.
Bgm.in Zach: Ich fühle mich jetzt fast
herausgefordert, über die Deckelung,
welche GR Mag. Kogler angeschnitten
hat, etwas zu sagen. Warum wird so eine
Deckelung nicht eingeführt, warum
kommen Kostenerhöhungen immer erst im
Innsbrucker Gemeinderat zur Sprache.
Das könnten sich die verantwortlichen
Leute wohl einmal merken, dass es so
etwas zu verlangen gilt.
Nur sieht die Realität ein wenig anders
aus. Kein Mensch von der Autobahnenund Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG) hat von
selbst eine Lärmschutzwand im Bereich
Amras vorgeschlagen. Da versteckt man