Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.67
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Bgm.in Zach: Nebenbei möchte ich noch
bemerken, dass dort auch Wanderer
parken dürfen. Ich betone es noch einmal,
dass der Alpenzoo Innsbruck - Tirol auch
Vollzahler braucht, weil in Zukunft die
Geldmittel etwas rarer werden. Wenn nach
einem Jahr bzw. eineinhalb Jahren eine
Evaluierung gemacht wird und die
Betreiber sagen, dass sich dies oder jenes
nicht in die richtige Richtung entwickelt,
dann wird StR Dipl.-HTL-Ing. Peer sagen,
dass es anders gemacht werden soll.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
7 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
15.10.2008 (Seite …) wird angenommen.
26.
IV 5135/2006
IISG RA 172/2006
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
von drei landwirtschaftlichen
Grundstücken in KG Hötting im
südwestlichen Bereich des
Flughafens mit einer Fläche von
zusammen 12.693 m2 vom Prämonstratenser Chorherrenstift
Wilten sowie Übereignung von
Liegenschaften im Grundbuch
81136 Wilten mit einer Fläche
von zusammen 57.087 m2 im
Tauschwege an das Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten
-
Liegenschaft EZ 280 mit Grundstück
1415 von 2.874 m2 samt der damit
verbundenen Mitgliedschaft an der
Waldinteressentschaft Wilten,
EZ 646.
-
Liegenschaft EZ 615 mit Grundstück
1319 von 48.113 m2 und
-
Liegenschaft EZ 643 mit den
Grundstücken 1469 von 3.834 m2 und
Grundstück 1470 von 2.266 m2.
Die von der Forstverwaltung vorgenommene Bewertung für die vorangeführten
städtischen Tauschobjekte wird in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert.
Den in der KG Hötting gelegenen drei
Wiesengrundstücken des Prämonstratenser Chorherrenstiftes Wilten haben die
Vertragsparteien einen in der nicht
öffentlichen Sitzung zu referierenden Wert
pro Quadratmeter zugrunde gelegt.
Daraus errechnet sich ein dem Prämonstratenser Chorherrenstiftes Wilten
zustehender Differenzbetrag, der binnen
Monatsfrist nach Verbücherung des
Vertrages zur Zahlung fällig ist.
Für dieses Rechtsgeschäft gelten nachstehende Konditionen:
1.
Jeder Teil sichert dem anderen die
Freiheit von Hypotheken und Bestandrechten sowie sonstigen Nutzungsrechten Dritter zu, grundbücherlich eingetragene Lasten sind zu übernehmen.
2.
Die Kosten der Vertragserrichtung bis
zur grundbücherlichen Durchführung,
einschließlich der Beglaubigung trägt
die Stadtgemeinde Innsbruck. Die
Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
auch die Grunderwerbssteuer und
Grundbucheintragungsgebühr nicht
nur für den eigenen Eigentumserwerb, sondern auch für das Prämonstratenser Chorherrenstiftes Wilten einschließlich der Kosten des Anwaltes.
3.
Mit der näheren inhaltlichen Vertragsgestaltung und Abwicklung der Verträge wird die Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) beauftragt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.10.2008:
Die Stadtgemeinde Innsbruck erwirbt vom
Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten in
der KG Hötting im südwestlichen Bereich
des Flughafens die drei landwirtschaftlichen Grundstücke
-
Grundstück 2277/1 von 718 m2
-
Grundstück 2279 von 9.906 m2 und
-
Grundstück 2280/1 von 2.069 m2
zusammen 12.693 m2.
Dafür übereignet die Stadtgemeinde
Innsbruck im Tauschwege an das
Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten
die folgenden im Grundbuch 81136 Wilten
vorkommenden Liegenschaften, und zwar
GR-Sitzung 23.10.2008